Parkpickerl: ÖVP beruft gegen Nein

Nachdem die ÖVP offiziell den Bescheid bekommen hat, dass es keine Volksbefragung zum Parkpickerl geben wird, geht sie in Berufung. Zudem will man am Freitag einen Neuwahlantrag einbringen.

Die Fragestellung sei als nicht zulässig bewertet worden, hieß es im Schreiben vom Wiener Rathaus laut ÖVP. Die zuständige Magistratsabteilung 62 hat laut ÖVP festgestellt, dass der Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung zur geplanten Kurzparkzonen-Ausweitung nicht Folge gegeben wird. Es sei die erforderliche Mindestzahl an Unterschriften zwar eingelangt, die Fragestellung aber nicht erlaubt - da sie sich auf Gemeindeabgaben bezieht, über die nicht abgestimmt werden dürfe.

ÖVP will weiter kämpfen

Gegen diese Entscheidung werde nun eine Berufung eingelegt, wie ein Sprecher der Wiener ÖVP bekräftigte. Man ist der Ansicht, dass die Wienerinnen und Wiener sehr wohl ihre Meinung kundtun könnten, wobei sie sich auf entsprechende Rechtsgutachten bezieht. Parteichef Manfred Juraczka zeigte sich in der Aussendung überzeugt: „Für die rot-grüne Stadtregierung ist das maximal eine Atempause.“ Denn die ÖVP will innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen. Bleibt diese erfolglos, sollen Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof befasst werden.

Auch in der Sitzung des Gemeinderats am kommenden Freitag will die ÖVP Druck machen. Sie wird einen Neuwahlantrag einbringen, kündigte ein Sprecher heute an. Rot-Grün treibe die Ausweitung der Pickerlzonen gegen den Wunsch der Bürger voran und sei somit gescheitert, ist die ÖVP überzeugt.

Ein Thema bei Volksbefragung

Wobei es sehr wohl eine Volksbefragung geben wird, wenn auch nicht zum Parkpickerl im Speziellen, sondern generell zur Zukunft der Parkraumbewirtschaftung im Wien. Die Befragung soll im Frühjahr abgehalten werden, die Fragestellung wird derzeit erarbeitet - mehr dazu in Erste Runde der Parkpickerl-Experten.