Petitionsausschuss sorgte für Polit-Wirbel

Der Formalakt ist erledigt: Der neue Wiener Petitionsausschuss hat sich am Mittwoch wie geplant konstituiert. Der kurzfristig von Rot-Grün beabsichtigte Beschlussantrag, der heutige Vormittag seitens ÖVP und FPÖ wegen angeblicher Einschränkungen noch heftig kritisiert worden war, wurde indes vorerst fallen gelassen.

Dem Antrag der Regierungsparteien zufolge sollen gleichartige Anliegen nur einmal eingebracht werden können, egal welche Zeitspanne dazwischen liegt. Petitionen, deren Inhalt schon Gegenstand eines rechtlichen bzw. behördlichen Verfahrens sind, werden demnach nur an die verfahrensführende Stelle weitergeleitet. Damit wird die Petition etwa bei einem Bauprojekt unter Umständen im Bauauschuss behandelt und landet gar nicht im Petitionsausschuss.

SPÖ und Grüne begründeten das mit mehr Effizienz, FPÖ und ÖVP sahen dagegen eine Aushöhlung des Petitionsrechts. Der Antrag wurde letztlich zurückgezogen, eine Arbeitsgruppe soll nun ein Modell zur Effizienzsteigerung in dem neuen Ausschuss erarbeiten. Die erste Arbeitssitzung des Petitionsausschusse findet in zwei Wochen statt. Vorsitzender des Gremiums ist der Simmeringer SPÖ-Gemeinderat Harald Troch.

Bürgerinitiativen kündigten Petitionen an

Einige Bürgerinitiativen kündigten bereits an, sich mit ihren Anliegen an den neuen Ausschuss wenden zu wollen: So hat etwa die Bürgerinitiative gegen die Verbauung von Steinhof genügend Unterschriften gesammelt, oder auch jene gegen die Tiefgarage bei dem Gymnasium in der Geblergasse.

Die ÖVP will etwa auch die Fußgängerzone in der Mariahilfer Straße vor den Petitionsausschuss bringen und hat dementsprechend Unterschriften gesammelt.

Hauptwohnsitz in Wien erforderlich

Um das Petitionsrecht wahrnehmen zu können, muss man in Wien hauptgemeldet sein. Die Österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung. Eine Petition einbringen kann jeder, der über die geforderten 500 Unterschriften verfügt, und über 16 Jahre alt ist.

Die Petition kann online bei einer Petitionsplattform eingebracht werden. Einreichungen in Papierform sind per Post oder direkt bei der MA62 (Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten) möglich. Petitionen, die per Papier eingereicht werden, können auch online unterstützt werden.

Lediglich zu schriftlicher Antwort verpflichtet

Der Petitionsausschuss muss sich die Anliegen anhören, nicht mehr und nicht weniger. Der Ausschuss kann aber auch Stellungnahmen von Zuständigen einholen, den Einbringer vorladen, die Petition an ein zuständiges Organ weiterleiten oder von einer weiteren Vorgangsweise Abstand nehmen.

In jedem Fall erfolgt eine schriftliche Antwort des Ausschusses an den Antragssteller. Und einmal im Jahr gibt es einen Bericht des Petitionsausschusses an den Gemeinderat. Andererseits können die Initiativen mit der Petition ein gewisses Maß an Öffentlichkeit erreichen.

Erwin Mayer von der Plattform „Mehr Demokratie“ hatte im Interview mit dem Standard kürzlich gesagt, dass es sich dabei um ein Bittgesuch handle, dass seit 1867 im Staatsgrundgesetz verankert sei. Skeptisch zeigte sich auch Herta Wessely von der Bürgerbeteiligungsplattform „Aktion 21“ im Standard. „Wir sind gespannt, aber allzu viel ist von dem Petitionsrecht wohl nicht zu erwarten.“ Viel wichtiger wäre es, die Menschen bei neuen Projekten besser zu informieren und früher einzubinden, so Wessely.

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