MA 40: Keine Schuld an Totgeburt

Eine im fünften Monat schwangere Frau reklamierte, ihr Kind verloren zu haben, weil sie in zwei Spitälern nicht aufgenommen wurde. Den beiden Krankenhäusern könne kein Fehlverhalten vorgeworfen werden, stellte die MA 40 jetzt fest.

Das „Kind war nicht mehr lebensfähig“, nachdem das gesamte Fruchtwasser abgegangen war, sagte der ärztliche Leiter des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (AKH), Reinhard Krepler, im APA-Gespräch.

Als Aufsichtsbehörde sei die MA 40 gleich nach Bekanntwerden der Vorwürfe aktiv geworden und hat von beiden Spitälern jeweils eine Stellungnahme eingefordert. Diese sind von der zuständigen Magistratsabteilung bereits überprüft worden, dabei ist keinerlei Fehlverhalten festgestellt worden, weder von einem Arzt oder einer Ärztin noch von einer der beiden Krankenanstalten.

Mit Beschwerden in das AKH gekommen

Die Schwangere war Mitte August mit Beschwerden in das Wiener AKH gekommen, begleitet wurde sie von einer Freundin, die der Irakerin als Dolmetscherin half - mehr dazu in Keine Aufnahme im Spital: Baby tot. Dort wurde ihr nach einer ambulanten Untersuchung erklärt, dass das gesamte Fruchtwasser abgegangen und ihr Kind in dieser Schwangerschaftswoche nicht lebensfähig sei, erklärte Krepler.

TV-Hinweis:
Ein Interview mit der Dolmetscherin in diesem Fall sehen Sie in Wien heute, 19.00 Uhr, ORF2.

Mit einem Medikament hätte nun der Fruchtabgang ausgelöst werden sollen. Um die Frau vor Keimen zu schützen, hätten zudem Antibiotika verabreicht werden sollen. „Sie ist informiert worden, was dort hätte passieren sollen“, sagte der AKH-Chef.

Kontakt mit St. Josef-Krankenhaus aufgenommen

Es wurde der Irakerin angeboten, im AKH aufgenommen zu werden. Dabei habe sie „deutlich die Kosten“ dieser Behandlung hinterfragt, weil sie nicht versichert sei. Nachdem ihr die Summe mitgeteilt wurde, habe sie nach einer billigeren Version gebeten. Daraufhin habe ihr die behandelnde Ärztin vorgeschlagen, in ein anderes Krankenhaus, das St. Josef Krankenhaus, zu gehen, dort könnten die Kosten gleich über den Sozialfonds abgerechnet werden.

Das ist in großen Krankenhäusern wie dem AKH nicht der Fall, dort werden die Leistungen zur Verrechnung gebracht, der Gemeinderat kann in einem Sozialfall allerdings darauf verzichten. Das AKH hat daraufhin sofort mit dem St. Josef-Krankenhaus Kontakt aufgenommen und die zuständige Medizinerin informiert.

„Risiko zu groß, dass etwas schief geht“

Die Patientin kam mit ihrer Freundin auch in die Aufnahmekanzlei des St. Josef-Krankenhauses und erkundigte sich nach den Kosten der Behandlung. Das Spital wies darauf hin, dass die Kosten vom Sozialfonds der Salvatorianerinnen übernommen werden können. Die Begleiterin der Frau bestreitet das im „Wien heute“-Interview: „Nein, das stimmt. Sie haben uns keine andere Möglichkeit gegeben. Sie haben gesagt, ‚870 Euro täglich, sonst geht es nicht.‘“

Dafür hätte die Frau einen formlosen Antrag ausfüllen müssen. „Bevor von der Aufnahmestelle die zuständige Ärztin hinzugezogen werden konnte, hat die Patientin mit ihrer Dolmetscherin erklärt, dass sie lieber ein anderes Krankenhaus aufsuchen wollen und haben das St. Josef-Krankenhaus überstürzt verlassen“, hieß es in einer Stellungnahme des Spitals.

Im AKH werde nun erneut die Instruktion ergehen, dass in so einem Fall der Patient sofort aufgenommen und behandelt wird, auch wenn dafür zunächst Rechnung gelegt werden müsse, so wie es bereits in der Vergangenheit der Fall war. „Das Risiko ist viel zu groß, dass etwas schief geht“, sagte Krepler.