Meinl blitzt mit Klage gegen Gutachter ab

Die Schadenersatzklage der Meinl Bank bzw. des Banker Julius Meinl gegen den ehemaligen Gutachter im Strafverfahren gegen Meinl, Thomas Havranek, ist nun rechtskräftig abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt.

„Durch die Entscheidung des OGH steht endgültig fest, dass sich Havranek als Meinl-Gutachter völlig korrekt verhalten hat. Die Vorwürfe gegenüber Havranek in Richtung Befangenheit, fehlende fachliche Qualifikation und mangelhafte Gutachtertätigkeit wurden von den Gericht zur Gänze verworfen“, so Havraneks Anwalt Andreas Rabl.

Da die Klage - auf Zahlung von zehn Millionen Euro - abgewiesen wurde, muss die Gegenseite (Meinl) alle Kosten des Verfahrens tragen. Für Gerichtsgebühren und Anwaltskosten seien rund 30.000 Euro angefallen, erläuterte der Anwalt gegenüber der APA. Das Geld sei schon bezahlt worden.

Kein weiteres Rechtsmittel möglich

Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Thomas Havranek wurde im Herbst 2008 als Gutachter im Strafverfahren gegen Julius Meinl und andere nominiert. Ende Februar 2009 wurde der Befangenheitsantrag der Meinl Bank gegen Havranek bekannt. Dem Gutachter wurden seine Äußerungen in einem Kommentar im „WirtschaftsBlatt“ 2007 vorgeworfen. 2009 wurde Havranek als Gutachter abberufen.

Ende März 2012 wurde Havranek von Julius Meinl und der Meinl Bank auf Schadensersatz geklagt. Nachdem er in zwei Instanzen mit der Klage abgeblitzt war, wurde nun auch die außerordentliche Revision vom Obersten Gerichtshof per Beschluss abgewiesen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig beendet, ein weiteres Rechtsmittel sei nicht mehr möglich, so der Anwalt.

OGH: „Geht auch um Funktionsfähigkeit der Justiz“

Im OGH-Beschluss heißt es, "Zusammenfassend ist damit zum Vorwurf der Kläger, der Beklagte hätte seine Befangenheit „von sich aus" wahrnehmen müssen, festzuhalten, dass sich der Beklagte nach den Feststellungen der Vorinstanzen subjektiv nicht für befangen erachtete, dass auch der zuständige Staatsanwalt keinen Anlass fand, die Unvoreingenommenheit des Beklagten aufgrund des Gastkommentars in Zweifel zu ziehen, und dass schließlich der Erstkläger selbst vor der Bestellung des Beklagten zum Sachverständigen keinen Grund fand, den Beklagten aufgrund dessen Gastkommentars als befangen abzulehnen; eine Ablehnung erfolgte erst Monate später. Aus der Annahme des Gutachtensauftrags der Staatsanwaltschaft Wien durch den Beklagten ist somit für die Kläger in einem Schadenersatzverfahren nichts zu gewinnen.“

Überdies hält der OGH fest, dass solange die Untersuchungshaft andauert, dem im Zivilverfahren erhobenen Schadenersatzbegehren die Bindungswirkung der Entscheidung über die Untersuchungshaft entgegen stünde. Dabei spiele keine Rolle, dass Havranek nicht mehr als Sachverständiger am Strafverfahren beteiligt sei und Julius Meinl gegen Zahlung einer Kaution, Gelöbnis und Verpflichtung zur Anzeige einer dauernden Wohnsitzverlegung sowie zur monatlichen Meldung beim Haftrichter, aus der Haft entlassen worden sei.

Weiters heißt es im OGH-Beschluss: "... Damit schließt es die Ausgestaltung des strafrechtlichen Rechtsschutzsystems aus, während des anhängigen Verfahrens eine Überprüfung der Ergebnisse des Strafverfahrens im Zivilverfahren herbeizuführen. Schon die Möglichkeit, derartige Klagen als Druckmittel zu missbrauchen, zwingt hier zu einer zurückhaltenden Beurteilung. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Person des Sachverständigen, sondern auch der Funktionsfähigkeit der Justiz insgesamt."

Verdacht auf Betrug und Untreue

In der Causa Meinl wird gegen Julius Meinl und andere (frühere) Organe von Meinl European Land (MEL) und Meinl Bank wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue ermittelt. Julius Meinl war am 1. April 2009 nach einer Vernehmung festgenommen worden, am 2. April wurde die U-Haft verhängt. Am 3. April wurde er gegen 100-Mio.-Euro-Kaution unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Im März 2013 wurde die Kaution von 100 auf 10 Mio. Euro herabgesetzt, 90 Mio. wurden zurückerstattet. Julius Meinl und die anderen Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück.

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