Stadtschulrat: Gutachten bestätigt FPÖ

Die FPÖ legt im Streit des Stadtschulrats-Vize nach. Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) hatte den FPÖ-Kandidaten Maximilan Krauss abgelehnt. Jetzt gibt den Blauen ein Gutachten des renommierten Rechtsexperten Heinz Mayer recht. Häupl müsse Krauss demnach ernennen.

Das Vorschlagsrecht für das Amt steht den Freiheitlichen zu, weil sie zweitstärkste politische Kraft in Wien sind. Häupl hielt den Burschenschafter Krauss als ungeeignet für den Posten und lehnte ihn ab - mehr dazu in Stadtschulrat ohne Vizepräsidenten. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache bestellte beim Rechtsexperten Heinz Mayer ein Gutachten. Häupl dürfe Krauss demnach nur ablehnen, wenn er aus rechtlichen Gründen für öffentliche Ämter ungeeignet sei, etwa wenn eine Verurteilung oder gar Haft vorliegt.

„Professor Mayer kommt zu dem Schluss, dass man nicht annehmen kann, dass der Präsident des Stadtschulrates aus politischen Gründen eine Bestellung verweigern kann. Das ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher nicht möglich“, sagte Strache am Freitag. Der Vizepräsident ist als Kontrollorgan konzipiert, politische Missliebigkeit sei daher kein Ausschließungsgrund, sagt Mayer im Gutachten. Der FPÖ-Kandidat sei ohne Aufschub zu ernennen, um den gesetzlosen Zustand zu beenden, so Mayer. „Wir haben jetzt Schwarz auf Weiß, dass Häupl Krauss umgehend anzugeloben hat“, sagt Strache.

FPÖ leitet rechtliche Schritte gegen Häupl ein

Die Debatte um die Abschaffung des Vizepräsidenten stört Strache nicht, wenn auch gleich die amtsführenden Präsidenten abgeschafft werden. In anderen Ländern wie Tirol oder Vorarlberg erledigt den Job der Bildungslandesrat noch mit. Das ist für Strache aber „Zukunftsmusik und aktuell nicht Rechtsbestand und deshalb auch nicht Thema.“

Die FPÖ will deshalb den politischen Proporz auf allen Ebenen einklagen. Häupl habe tatsächlich Rechtsbruch begangen, man werde jetzt die bereits angekündigten rechtlichen Schritte einleiten, kündigte er an. Die Blauen wollen Häupl wegen Amtsmissbrauchs belangt wissen und zudem die Anti-Diskriminierungsstelle mit der Causa befassen. Krauss sei durch die Nicht-Ernennung ein Vermögensschaden in Form von Gehaltsausfällen entstanden, sagte der von der FPÖ beauftragte Anwalt Markus Tschank. Eine Individualbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof ist ebenfalls geplant.

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