Westenthaler-Prozess: Erste Zeugenbefragungen

Im Untreue- und Betrugsprozess gegen Ex-BZÖ-Obmann Peter Westenthaler sind die ersten Zeugen vernommen worden. Westenthaler soll als Vorstand der Fußball-Bundesliga eine Förder-Million der Republik zweckwidrig verwendet haben.

Laut Anklage wurde die dem Fußball-Nachwuchs zugedachte Million zur Abdeckung einer Finanzschuld der Bundesliga herangezogen. Westenthaler und sein mitangeklagter Co-Vorstand Thomas Kornhoff bestreiten den in diesem Zusammenhang gegen sie erhobenen Vorwurf des schweren Betrugs.

Finanzamt-Schulden mit Jugendförderung getilgt

Der Hintergrund der Causa ist komplex. Die Bundesliga hatte TV-Gelder in Höhe von 3,59 Millionen Euro an den FC Tirol ausgeschüttet, der zu diesem Zeitpunkt allerdings schon insolvent war. Da es bereits Pfändungsbescheide des Finanzamts Innsbruck gab, wäre die Bundesliga verpflichtet gewesen, die Millionen der Finanz zu überweisen.

Als Westenthaler bei der Bundesliga sein Amt antrat, war er bemüht, dieses Damoklesschwert aus der Welt zu schaffen. Laut Anklage sagte er zunächst zu, „sich beim Finanzminister (Karl-Heinz Grasser, Anm.) für eine vergleichsweise Bereinigung auf Basis eines einzuholenden Gutachtens zu verwenden“.

Peter Westenthaler vor Gericht

APA/Robert Jäger

In weiterer Folge einigte man sich mit der Finanzprokuratur auf einen bedingten Vergleich, in welchem sich die Bundesliga zur Zahlung von 1,2 Millionen Euro verpflichtete. Westenthaler soll dafür die zweckgebundene Jugendförderung herangezogen haben, was dieser jedoch entschieden bestreitet.

„Zweckgewidmete Förderung“ für Bundesliga

Er habe „keine Erinnerung daran, dass eine Förderung mit der Zahlung verbunden war“, sagte der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, als Zeuge. Peschorn war damals als Anwalt der Finanzprokuratur mit dem Rechtsstreit mit der Bundesliga befasst.

Wie genau die Bundesliga die Summe aufbrachte, wisse er nicht. Er habe aber später aus dem Kabinett Grasser gehört, dass es für die Bundesliga eine „zweckgewidmete Förderung“ geben sollte, „um die Motivation, die Zahlungswilligkeit zu unterstützen“. Die Bundesliga habe in weiterer Folge „relativ pünktlich“ die vereinbarten Raten beglichen, hielt Peschorn fest.

„Bundesliga zahlt etwas und bekommt etwas“

Der Bundesliga-Anwalt Andreas Grundei hielt im Anschluss fest, er habe die Vergleichsverhandlungen nicht geführt und überhaupt nur an einem einzigen Termin - am 10. November 2003 in den Büroräumlichkeiten des Finanzministers - teilgenommen.

Westenthaler habe schließlich in einer Aufsichtsratssitzung Mitte November 2003 „angepriesen, dass eine Förderung bzw. Zahlung der Republik kommt“, sagte Grundei. Von „ungefähr einer Million“ sei die Rede gewesen. „Ich hab’ das so verstanden, dass die Bundesliga etwas zahlt und die Bundesliga etwas bekommt. Aus welchem Titel, habe ich nicht gewusst und habe ich auch nicht verstanden.“

Dass und in welcher Form die Bundesliga eine Förderung des Bundes erhalten hatte, habe er weit nach der im Jahr 2004 erfolgten Finalisierung des Vergleichs umfassend erfahren, so Grundei. Er sei in der Ära Westenthaler knapp davor gestanden, seine Vollmacht zurückzulegen, da sein Vertrauensverhältnis zur Bundesliga „gestört“ gewesen sei. Als sich diese neu aufgestellt habe und Westenthaler seine Funktion zurücklegte, habe er weitergemacht, so Grundei, der nach wie vor als Anwalt der Bundesliga tätig ist.

Zeuge widersprach Westenthalers Darstellung

Auch der ehemalige Kurier-Journalist Rainer Fleckl trat in den Zeugenstand und wurde befragt, ob damals von einem abgekarteten Spiel die Rede war. „Als Karl-Heinz Grasser den Fußball rettete“, hatte im Jahr 2010 eine Kurier-Schlagzeile gelautet. Und aus dem Artikel ging hervor: Mitarbeiter Grassers könnten 2003 vereinbart haben, dass die Fußballbundesliga eine Million Euro Förderung für den Nachwuchs bekommt, und im Gegenzug 1,2 Mio Euro Finanzschuld an den Bund zahlt.

Weitere Risse hat der Verantwortung Westenthalers, er habe den Bundesliga-Aufsichtsrat nicht getäuscht, durch die Aussagen Peter Vogls erhalten. Der Ehrenpräsident der SV Ried und im fraglichen Zeitraum im Bundesliga-Aufsichtsrat tätig, sagte als Zeuge unter Wahrheitspflicht, Westenthaler habe ausdrücklich die freie Verwendbarkeit der Million Euro betont, die dieser nach entsprechendem Lobbying beim damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser bekommen habe. Vogl könne das gar nicht wissen, weil er bei der Sitzung, bei der Westenthaler über die Zweckwidmung des Geldes berichtete, nicht anwesend gewesen sei, entgegnete Westenthalers Anwalt in einer Aussendung am Abend.

Edlinger: „Wichtig, dass Fußball a Geld kriegt“

Ihm sei es in erster Linie wichtig gewesen, „dass der Fußball a Geld kriegt. Ob das a Förderung oder a Subvention ist, war für mich nicht von so besonderer Relevanz“, sagte der ehemalige Finanzministers Rudolf Edlinger, der als seinerzeitiger Präsident des SK Rapid im Bundesliga-Aufsichtsrat saß, in seiner Zeugenaussage.

Ob die über den Österreichischen Fußballbund (ÖFB) der Bundesliga zugedachte Förder-Million zweckgewidmet oder frei verwendbar war, „war mir nicht so wichtig. Für mich war die Frage, ob das Geld eine bestimmte Definition hat oder nicht, nicht die entscheidende“, so der Ex-Finanzminister. Er könne sich „nicht erinnern, ob das ein Mascherl gehabt hat“, er habe sich auf jeden Fall „sehr gefreut, dass wir das Geld bekommen“.

Dass die Million nach einem Nationalratsbeschluss von der Republik flüssig gemacht wurde und für die forcierte Nachwuchs-Arbeit bestimmt war, habe er „nicht gewusst“, sagte Edlinger. Das habe er „nicht so realisiert“. Auf die Frage des Richters, ob man Förderungen grundsätzlich anders als ausgewiesen verwende, lächelte Edlinger und entgegnete dann: „In meiner Amtszeit nicht.“

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