1.500 Euro Parkstrafe während Urlaubs

Ein Wiener aus dem Bezirk Josefstadt hat sein Auto auf einer Einkaufsstraße geparkt. Als er auf Urlaub fuhr, vergaß er, dass sein Parkpickerl dort nicht gilt. Die Rechnung kam danach: 21 Parkstrafen und 1.500 Euro Strafe. Jetzt kämpft er gegen die „Unverhältnismäßigkeit.“

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Günther Neumann besitzt für den achten Bezirk ein Parkpickerl. Als er im März mit seiner Frau zwei Wochen auf Urlaub fuhr, vergaß er, dass er sein Kleinauto am Samstagabend auf einer Geschäftsstraße in einer Kurzparkzone geparkt hatte.

Neun Strafzettel nachträglich bekommen

Als er aus dem Urlaub wieder nach Hause kam, gab es die böse Überraschung: Günther Neumann sollte 21 Strafverfügungen bezahlen. Die Kosten belaufen sich auf fast 1.500 Euro. Die Behörde wusste zunächst nur von zwölf Delikten. Der Josefstädter beschwerte sich und wurde aufgefordert, seine tatsächliche Parkdauer mitzuteilen. Als er das wahrheitsgemäß machte, wurde er auch für seine Ehrlichkeit bestraft. Neumann bekam neun weitere Strafen.

Strafzettel

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Fall liegt beim Bundesfinanzgericht

Die Kosten seien unverhältnismäßig, argumentiert Neumann: „Die Begründungen wurden abgelehnt, dass keine Absicht damit verbunden war, dass wir nicht in der Lage waren, den rechtskonformen Zustand wiederherzustellen, weil wir im Ausland und nicht informiert waren. Wir konnten es physisch nicht korrigieren.“

Günther Neumann beeinspruchte die Strafe. Die Behörde argumentierte mit dem geltenden Recht, das auf alle Betroffenen gleich anzuwenden sei. Beim Falschparken gilt jeder Tag als neues Delikt. Der Fall liegt jetzt beim Bundesfinanzgericht. Neumann wäre froh gewesen, wenn sein Wagen abgeschleppt worden wäre. Das wäre auf jeden Fall billiger gekommen.