Verdienstentgang: Krauss will 12.459 Euro

Der von Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) abgelehnte FPÖ-Kandidat für den Vizepräsidenten des Wiener Stadtschulrats, Maximilian Krauss, fordert die Auszahlung seines Verdienstentgangs. Er erhofft sich 12.459 Euro.

Krauss hat beim Anti-Diskriminierungsbüro ein Schlichtungsverfahren beantragt, berichtet der „Kurier“ und erhofft sich die Summe von insgesamt 12.459 Euro, die er einem Jugendprojekt spenden würde.

FPÖ-Anzeige gegen Häupl

Die FPÖ hat zudem eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Häupl bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. „Wir haben einen Rechtsanspruch auf den Posten - der Landeshauptmann hat dem nachzukommen“, sagte der Wiener Klubobmann Johann Gudenus. Die Klage wird derzeit von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geprüft. Häupl selbst wollte zur Causa nicht Stellung nehmen. „Wir können zu laufenden Verfahren nichts sagen“, erklärt ein Sprecher - mehr dazu in Stadtschulrat: FPÖ droht mit Klage (wien.ORF.at; 8.9.2014).

Außerdem hat die FPÖ einen Antrag auf Gesetzesprüfung über das Wiener Schulgesetz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Dieser soll sich auf ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer stützen und kommt laut „Kurier“ zum Schluss, dass der Bürgermeister dem Vorschlag der FPÖ Folge hätte leisten müssen.

Maximilian Krauss, Heinz-Christian Strache

APA/Roland Schlager

Krauss fühlt sich diskriminiert und fordert die Auszahlung von Verdienstentgang

Ministerium: „Kein Recht auf Ernennung“

Das Bildungsministerium sieht keinen Rechtsanspruch des FPÖ-Kandidaten Krauss auf die Bestellung zum Vizepräsidenten des Wiener Stadtschulrats. Deshalb werde es auch keine Weisung an Häupl geben, diese Ernennung vorzunehmen, so Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ).

Der entsprechende Paragraf räume kein Recht auf Ernennung der vorgeschlagenen Person ein. „Vorschlag bedeutet immer, dass das für die Umsetzung verantwortliche Organ befugt ist, den Vorschlag zu prüfen. Aus der schulaufsichtsrechtlichen Regelung kann also keine Verpflichtung des Präsidenten abgeleitet werden, einem Vorschlag in Verbindung mit der Bestellung des Vizepräsidenten unbesehen zu folgen. Wäre dieses Verfahren tatsächlich die Absicht des Gesetzgebers, würde er nicht von einem Vorschlag der zweitstärksten Fraktion sprechen, sondern von einem Recht auf formale Bestätigung der von ihr nominierten Person.“

Derzeit kein Stadtschulrat-Vizepräsident

Häupl hatte die Bestellung des von der FPÖ nominierten, 21-jährigen schlagenden Burschenschafters zum Vizepräsidenten des Wiener Stadtschulrats verweigert. Dieser hätte auf Helmut Günther (FPÖ) folgen sollen. Häupl hatte sich ursprünglich auch geweigert, Günther von seinem Vize-Amt abzuberufen, dies dann aber doch getan. Somit ist der Vizepräsidentenposten derzeit unbesetzt - mehr dazu in Stadtschulrat ohne Vizepräsidenten (wien.ORF.at; 18.9.2014).

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