Stadtschulrat: FPÖ mit Beschwerde abgeblitzt

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde der FPÖ in der Causa Wiener Stadtschulrat abgelehnt. Die FPÖ schlug als Vizepräsidenten Maximilian Krauss vor, Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) verweigerte jedoch dessen Nominierung.

Die FPÖ-Anträge ans Höchstgericht wurden aus formalen Gründen zurückgewiesen, hieß es am Mittwoch in der Entscheidung des VfGH. Die Freiheitlichen wollten die Aufhebung der Bestimmungen des Wiener Schulgesetzes zur Bestellung des Vizepräsidenten erreichen. Denn die Regelungen, auf die sich Häupl als Präsident des Stadtschulrates bei seiner Vorgangsweise beruft, würden einen „Eingriff in das Vorschlagsrecht“ der Antragsteller darstellen, so die Argumentation der FPÖ.

„Befugnis“ statt „Recht“

Der VfGH hat nun jedoch entschieden, dass es sich bei dem Vorschlags- bzw. Nominierungsrecht der zweitstärksten Fraktion nicht um ein Recht, sondern vielmehr um eine „Befugnis“, also eine Zuständigkeit handle, wie der Entscheidung zu entnehmen ist. Da es sich um kein Recht handelt, könne dieses auch nicht vor dem VfGH geltend gemacht werden.

FPÖ-Obmann Heinz Christian Strache und Maximilian Kraus (r.)

APA/Robert Jaeger

FPÖ-Obmann Heinz Christian Strache und Maximilian Kraus

Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen ein

Häupl hatte sich im September des vergangenen Jahres geweigert, Krauss als Kandidaten zu akzeptieren. Daraufhin brachte die FPÖ nicht nur eine Beschwerde beim VfGH, sondern auch Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Die Ermittlungen gegen Häupl wurden bereits im März eingestellt. Der Bürgermeister sei berechtigt gewesen, einen gewissen Kandidaten nicht zu ernennen, hieß es damals in der Begründung - mehr dazu in Stadtschulrat: FPÖ-Anzeige abgeblitzt (wien.ORF.at; 15.3.2015). Nun hat die FPÖ einen Fortführungsantrag gestellt, sagt FPÖ-Gemeinderat Dietbert Kowarik.

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