Totes Au-pair: Gambier will keine Auslieferung

Nach dem mutmaßlichen Mord an einem Au-pair-Mädchen in Wien müssen die Behörden auf die Einvernahme des Verdächtigen warten. Der in der Schweiz festgenommene 24-jährige Gambier widersetzt sich seiner Auslieferung.

Der Mann war vergangenen Donnerstag in einer Asylunterkunft in der Schweiz festgenommen worden - mehr dazu in Totes Au-pair: Gambier verhaftet. Die Schweizer Behörden warten nun auf ein formelles Auslieferungsersuchen aus Wien, sagte ein Sprecher des Bundesamt für Justiz (BJ) am Montag der APA. Dafür haben die österreichischen Behörden 18 Tage ab der Festnahme Zeit.

Der Gambier war noch am Freitag von der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau angehört worden. Dabei erklärte er, sich der Auslieferung zu widersetzen. Die „Tat- und Schuldfrage“ wurde in diesem Verfahren nicht geklärt, sagte der Sprecher des Bundesamts für Justiz. Der 24-Jährige sitzt nun in Auslieferungshaft in der Schweiz. Die erforderlichen Auslieferungsunterlagen sollen demnächst den Schweizer Behörden übermittelt werden, sagte die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, Christina Salzborn.

Toxikologischer Befund weiter ausständig

Die tote US-Studentin war am Abend des 26. Jänner halb nackt in ihrer Ein-Zimmer-Wohnung in Wien-Wieden gefunden worden - mehr dazu in Leiche als Au-pair-Mädchen identifiziert. Die Frau lag mit dem Gesicht nach unten auf einer Matratze auf dem Boden, daneben befanden sich Blutspuren. In der spärlich eingerichteten Wohnung waren alle Glühbirnen durchgebrannt, überall standen Kerzen herum. Die Obduktion ergab Tod durch Ersticken - mehr dazu in Au-pair-Mädchen: Tod durch Ersticken.

Ausständig war zwei knapp zwei Wochen nach dem Fund der Toten weiterhin das gerichtsmedizinisches Gutachten samt toxikologischem Befund, sagte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien. Medienberichte, wonach der Verdächtige bereits 2014 in Deutschland einen minderjährigen Buben missbraucht haben soll, bestätigte Bussek nicht. „Darüber weiß ich nichts“, meinte sie gegenüber der APA.