Kindergarten-Betreiber in U-Haft

Im Zusammenhang mit einem ausgeklügelten Förder-Betrug um die Wiener Kindergärten (MA 10) befindet sich der Hauptverdächtige Abdullah P. seit Samstag in U-Haft. Der Haftgrund lautet Tatbegehungsgefahr.

Abdullah P., der mutmaßliche Chef eines kriminellen Netzwerks rund um islamische Kindergärten, hätte am Montag vor Gericht aussagen sollen - als Zeuge bei einem Prozess wegen schwerer Nötigung. Er erschien allerdings nicht.

Am Montagnachmittag gab das Straflandesgericht Wien bekannt, dass Abdullah P. seit Samstag in U-Haft ist. Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen", sagte Sprecherin Christina Salzborn. „Da es sich hier um ein anderes Verfahren handelt, konnte der Richter nicht wissen, dass er in Haft ist.“ Abdullah P. gab dazu vorerst keine Erklärung ab. Die U-Haft ist vorerst bis 17. Mai rechtswirksam.

Provision für Fördergeld gefordert

Abdullah P., gegen den bereits seit Monaten von der Staatsanwaltschaft Wien wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Bildung einer kriminellen Vereinigung und zahlreicher weiterer Delikte ermittelt wird, dürfte während des laufenden Verfahrens weitere strafbare Handlungen begangen haben. Im Zuge der Erhebungen hätten sich entsprechende Verdachtsmomente ergeben, sagte Behördensprecherin Nina Bussek.

Am Wochenende war die Verdachtslage hinreichend genug, dass vom Straflandesgericht dem staatsanwaltschaftlichen Antrag auf Verhängung der U-Haft stattgegeben wurde. Abdullah P., der zuletzt ein neues Bildungs-Projekt propagiert hatte, wurde wegen Tatbegehungsgefahr in der Justizanstalt Wien-Josefstadt inhaftiert. Auch seine engste Mitarbeiterin befindet sich seit vergangenem Wochenende in U-Haft.

Netzwerk an Vereinen von Stadt finanziert

Der 31-Jährige hatte nach der Gründung eines islamischen Bildungszentrums in der Romanogasse in Wien-Brigittenau ein Netzwerk an Vereinen aufgezogen, die sich allesamt als Betreiber von Kindergärten bzw. Bildungseinrichtungen auswiesen. Regelmäßig setzte Abdullah P. Strohmänner an die Spitze dieser Vereine, die ihre Subventionsansuchen an die Wiener Kindergärten (MA 10) richteten und über Jahre hinweg recht großzügig bewilligt bekamen. Die dafür erforderlichen Gemeinnützigkeitsbestätigungen der Finanz sollen großteils gefälscht worden sein.

Die Subventionen soll Abdullah P. bekommen bzw. insofern daran „mitgeschnitten“ haben, als er Provisionen von bis zu 40.000 Euro für vorgebliche Berater-Dienste beanspruchte. Allein der von Abdullah P. selbst betriebene Kindergarten KIBIZ (Kinder Bildungs-und Integrationszentrum) wurde im Zeitraum Mai 2013 bis Mai 2015 von der MA 10 mit einer Vollförderung von 1,8 Millionen Euro für acht Gruppen mit jeweils 20 bis 25 Kindern bedacht. Allerdings sollen dort weit weniger Kinder betreut worden sein, und überdies wurden - so die Verdachtslage - in Wahrheit gar nicht erbrachte Leistungen verrechnet.

„Befehlsstruktur“ aufgebaut

Neben einem Kindergarten waren in dem Gebäude in der Romanogasse eine Familienberatungsstelle und der Verein ERBIZ untergebracht, der Kurse für Erwachsene anbot und - wie der „Kurier“ am Sonntag berichtete - vom AMS mit 80.000 Euro gefördert wurde. Seit September 2012 existierte auf dem islamischen Bildungscampus auch eine Privatschule, die einen außergewöhnlich hohen Anteil an tschetschenischen Kindern verzeichnete. Im Jänner 2015 wurde die Volksschule vom Stadtschulrat geschlossen - mehr dazu in „Gefahr im Verzug“: Islamische Schule geschlossen.

Abdullah P. soll im Lauf der Zeit eine regelrechte „Befehlsstruktur“ ausgebildet haben, deren oberste Ebene ausschließlich ihm vorbehalten war. Eine Stufe darunter agierten acht Personen, darunter die Ehefrau des 31-Jährigen, die Funktionen in diversen Vereinen bekleideten. Gegen entsprechendes Entgelt verdingte sich Abdullah P. auch für andere Personen bei der Abwicklung von Bewilligungsverfahren für deren Kinderbetreuungseinrichtungen.

Gefälschte Unterschrift

Für insgesamt sieben Vereine, bei denen er formal nicht aufschien, aber dennoch das Heft in der Hand hatte, soll Abdullah P. zumindest 520.0000 Euro an Subventionen bezogen haben. In mindestens einem Fall dürfte die Unterschrift jenes Mannes, den er zum Schein als Vereinsobmann eingesetzt hatte, am Förder-Antrag gefälscht worden sein. Der weitgehend ahnungslose Hilfsarbeiter hatte auch nicht das Konto eröffnet, auf das die MA 10 dann 260.000 Euro überwies.

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