Schanigärten-Öffnung ab Jänner möglich

Eine Schale heißer Tee im Schanigarten: Das könnte ab Jänner 2017 in Wien wahr werden. Der Gesetzesentwurf zur Lockerung der Schanigarten-Regelung ist ab Mittwoch in Begutachtung. In Kraft treten könnte das Gesetz im Dezember.

Bei dem nun in den Gesetzestext gegossenen Vorschlag zur Schanigärten-Regelung handle es sich um einen „sehr tragfähigen und breiten Kompromiss“, wurde im Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner (SPÖ) betont. Die Änderungen seien nach Gesprächen mit den diversen Interessensgruppierungen eingearbeitet worden. Der Entwurf liegt ab Mittwoch, 20. Juli, bis 8. August auf - er ist online einsehbar bzw. wird auch im Amtsblatt veröffentlicht. Im Rahmen der Frist können nun Stellungnahmen bei der MA 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) abgeben werden.

Schanigärten auch im November noch gut besucht

ORF

Frühstück in der Wintersonne im Schanigarten

Einige Änderungen zu bisherigen Plänen

Vor fast einem Monat unterbreitete Stadträtin Brauner der Öffentlichkeit nach aufwendiger Erarbeitung inklusive Befragung und Rundem Tisch einen Kompromiss-Vorschlag - „Kleine Winteröffnung“ genannt - für die Aufhebung der Wintersperre für Schanigärten. Dieser sah drei Varianten vor, aus denen die Gastronomen künftig wählen können - mehr dazu in Schanigarten-Einigung auf drei Varianten.

In der nun vorliegenden, endgültigen Fassung der Novelle des Gebrauchsabgabengesetzes wurden einige Änderungen zu diesen Plänen durchgeführt. Diese betreffen u.a. die Größe der Aufstellungsflächen, sprich wo die Tische stehen dürfen. Variante A sieht nun bis zu zwei Stehtische links bzw. rechts vom Lokaleingang vor. Die Aufstellungsfläche darf jeweils höchstens zwei Quadratmeter betragen - zunächst war eine Fläche von nur einem Quadratmeter vorgeschlagen gewesen. Für diese Variante reicht eine Anzeige.

Für Variante B braucht es eine Bewilligung. Diese beinhaltet nämlich einen kleinen Gastgarten entlang der Hausmauer. Für diesen gelten folgende Maße: Links und rechts vom Lokaleingang dürfen Tische und Stühle stehen - jedoch maximal auf einer Fläche von zwölf (statt wie bisher vorgeschlagen sechs, Anm.) Quadratmetern. Als Variante C ist eine spezielle Regelung für Gastronomen in Fußgängerzonen und Begegnungszonen vorgesehen: Dort sollen jedenfalls zwölf Quadratmeter, aber maximal zehn Prozent der Freifläche, auf der im Sommer Lokalbetrieb herrscht, bewilligt werden.

Generelle Bedingungen für Winterbetrieb

Es gibt außerdem einige generelle Voraussetzungen für den Winterbetrieb: Die Restgehsteigbreite hat zwei Meter zu betragen. Für Sitzgelegenheiten auf Parkstreifen gibt es keine Genehmigungen. Die Gartenmöbel sind nach Betriebsschluss wegzuräumen, Blindenleitsysteme dürfen nicht verstellt werden. Winterliche Hüttenbetreiber brauchen außerdem nicht Gastro-Konkurrenz für ihre Standorte fürchten. „Saisonale Nutzungen“, damit sind u.a. Maroni-, Christbaum- oder Punschstände gemeint, haben Vorrang.

Schanigarten mit Schnee

APA/HANS PUNZ

Schanigarten mit Schnee

Tarife für Schanigärten erhöht

Überarbeitet hat die Stadt Wien auch die generellen Tarife für die Schanigärten. Diese wurden wesentlich erhöht. In Zone eins, dabei handelt es sich zum hochfrequentierte Areale und touristische Hotspots wie die Kärntner Straße oder die Mariahilfer Straße, sind künftig 20 Euro pro Quadratmeter und Monat zu zahlen. Bisher waren es in den Top-Lagen 7,50 Euro.

In Zone zwei, in diese fallen ausgewählte Geschäftsstraßen oder auch der Ring, sind zehn Euro festgelegt, im restlichen Stadtgebiet zwei Euro. Bisher waren außerhalb der Premium-Örtlichkeiten Tarife zwischen einem und fünf Euro üblich. Argumentiert werden die Steigerungen im Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner (SPÖ) damit, dass es sich beim öffentlichen Raum um „kostbares Gut“ handle.

57 Euro pro Heizgerät und Jahr

Auch wer ein strombetriebenes Heizgerät in Betrieb nimmt, muss künftig dafür zahlen. Veranschlagt sind 57 Euro pro Gerät und Jahr, analog zur Abgabe für Kühlgeräte und Entlüfter. Dem von manchen geforderte Verbot für die Wärmequelle sei man nicht nachgekommen, da schon jetzt viele Gastronomen solche Geräte verwenden, so eine Sprecherin der Stadträtin gegenüber der APA. „Aus Sicht der Wirtschaftsstadträtin soll es einen Investitionsschutz und einen Bestandsschutz für die Wirte geben, die da schon Investitionen getätigt haben.“

Weiterhin verboten bleiben gasbetriebene Wärmequellen.

Plan ist, die neue Schanigärten-Regelung am 30. September im Landtag zu beschließen. Da es sich um eine abgabenrechtliche Regelung handelt, muss sie auch noch den Ministerrat passieren. In Kraft treten soll die „Kleine Winteröffnung“ schließlich mit Dezember. So könnten - abhängig von der Verfahrensdauer - bereits im kommenden Jänner oder Februar die ersten Wiener Gastronomen ihre Gäste im Freien bewirten, stellte die Stadt in Aussicht.

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