200.000 Euro für Befreiung von Flüchen: Haft

Eine selbsternannte Hellseherin ist heute in Wien - nicht rechtskräftig - zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Sie kassierte von mehreren Frauen insgesamt 200.000 Euro, um sie von angeblichen Flüchen zu befreien.

Die 35-jährige Wienerin nahm das Urteil wegen gewerbsmäßig schweren Betruges an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Es ist nicht zum ersten Mal, dass die Frau mit dem Trick unterwegs war. Wegen ähnlicher Betrügereien war sie bereits in Deutschland, der Schweiz, aber auch in Österreich verurteilt worden. Doch dieses Mal waren die Beträge, die sie kassierte, wesentlich höher. Mehr als 200.000 Euro überließen die Opfer der Frau aus Angst, weitere 100.000 Euro wurden der 35-Jährigen schlussendlich nicht mehr überreicht.

Frauen auf Straße angesprochen

Laut Anklage sprach sie die Frauen im Herbst 2014 in München auf der Straße an. Meist begann sie das Gespräch, indem sie den Frauen vorgaukelte, dass diese eine „dunkle Aura“ hätten und sie das mit ihren hellseherischen Kräften ändern könnte.

Wenn ein Opfer gezahlt hatte, wurden Telefonnummern ausgetauscht, um auch in der Zukunft helfen zu können. Danach kontaktierte sie die Frauen und sagte, es würde ein Fluch über der Familie liegen, oder ein geliebtes Familienmitglied würde bald erkranken oder tödlich verunglücken. Um das zu verhindern, sollten die Frauen der „Hellseherin“ erneut Geld bezahlen.

Skurrile Ratschläge für „Aufhellung der Aura“

Ein Opfer zahlte 4.000 Euro, damit ihr gesagt wurde, wenn sie in Rinde baden sollte, denn dann wäre es mit dem Fluch vorbei. Eine andere Frau zahlte 41.000 Euro, um zu Erhellung ihrer Aura ein Ei unter ihrem T-Shirt zu zerdrücken. Einem Opfer wurden gar 160.000 Euro in mehreren Angriffen abgeknöpft.

Auf die Frage nach dem „Warum“ konnte die Angeklagte, die von Rechtsanwalt Peter Philipp vertreten wude, mit hängenden Schultern und leiser Stimme keine Antwort geben. „Ich hab seit Jahren psychische Probleme“, meinte die 35-Jährige zu Schöffensenatsvorsitzenden Nina Steindl im Flüsterton. In Deutschland sei ihr eine Borderline-Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden.

Ein klares „Nein“ gab es dazu von der Wiener Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter, die die Frau begutachtet hatte. Bei der Ärztin präsentierte sich die Angeklagte zunächst in einem Verwirrtheitszustand, erzählte Wörgötter. Es habe sich um eine „szenische Inszenierung“ gehandelt, um sich als verrückt darzustellen, wie es ein Laie tun würde, meinte die Medizinerin.

Gutachterin: „Vorgehen war geplant“

Die Gutachterin erkannte, dass es sich dabei nicht um eine Geisteskrankheit handelte. „Ihre Vorgehen war geplant und nicht durch einen Wahn gesteuert“, meinte Wörgötter. Denn die Opfer beschrieben die 35-Jährige durchaus als „eloquent und überzeugend“.

Wörgötter diagnostizierte eine Persönlichkeitsstörung mit histrionischen und disozialen Zügen. Erstere ist von einer theatralischen und übertriebenen Emotionalität sowie einem übermäßigen Bedürfnis nach Aufmerksamkeit begleitet.

Weitere Wienerin mit ähnlicher Betrugsmasche

Erst Mitte Juli wurde eine weitere Österreicherin festgenommen, die in der Schweiz einen ähnlichen Betrug begangen haben soll. Die Wienerin bot spirituelle Reinungen an und knöpfte einer 51-Jährigen im Kanton Solothurn dafür über 165.000 Euro ab.