Versuchte Vergewaltigung: Freispruch

Im Prozess um eine versuchte Vergewaltigung im Prater ist ein 21-jähriger algerischer Asylwerber freigesprochen worden. Einen Schuldspruch fasste er aber wegen einer nicht mit der Vergewaltigung verbundenen Erpressung aus.

„Die Puzzlesteine passen nicht zusammen“, stellte Richter Stefan Apostol in der Urteilsbegründung fest. Es könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, „dass die angeklagten Sachverhalte verwirklicht wurden“. Die Angaben der 48-jährigen Frau waren laut Apostol „keinesfalls derart überzeugend, dass allein auf ihnen ein Schuldspruch zu begründen ist“. Dagegen sei die Version des Angeklagten „nicht gänzlich widerlegbar“. Der Mann wurde daher nach dem Zweifelsgrundsatz vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung freigesprochen.

Einen Schuldspruch gab es aber trotzdem. Wegen Erpressung eines jungen Wieners wenige Tage davor bekam der Algerier 21 Monate Haft, davon sieben Monate unbedingt. Er war damit einverstanden. Der Staatsanwalt gab demgegenüber vorerst keine Erklärung ab, Urteil und Freispruch sind damit nicht rechtskräftig.

Frau hatte 2,15 Promille Alkohol im Blut

In Sachen versuchte Vergewaltigung hieß es bei der Verhandlung, dass die Frau zum Tatzeitpunkt schwer alkoholisiert war und unter Drogen gestanden sein dürfte. Sie hatte 2,15 Promille im Blut. Außerdem hatte die gebürtige Brasilianerin mit dem jungen Mann offenbar Bier getrunken. Ein DNA-Gutachten bestätigte jedenfalls die Schilderung des 21-Jährigen, die Frau habe nach einer seiner beiden Dosen gegriffen und daraus getrunken. Auf einer Dose konnte die DNA-Sachverständige Christina Stein die genetischen Merkmale der 48-Jährigen nachweisen.

Der Angeklagte gab an, im Prater einen Schlafplatz gesucht zu haben. Die Frau habe ihn angesprochen, um eine Zigarette angeschnorrt, sich zu ihm auf die Wiese gesetzt und von seinem Bier getrunken. „Plötzlich hat sie ‚Sex‘ gesagt, ich habe nicht darauf reagiert“ so der Angeklagte. Darauf sei die Frau brutal geworden, habe ihn gebissen. Er habe sie weggestoßen. Da habe sie zu schreien begonnen und sei weggegangen.

Radfahrer kam Frau zu Hilfe

Die Frau wiederum hatte angegeben, in der Nacht auf den 12. Mai auf der Prater Hauptallee nach Hause gefahren zu sein, als sie von einem jungen Mann gestoppt und vom Rad ins Gebüsch gezerrt wurde, wo der Unbekannte über sie herfiel. Er soll von der Frau erst abgelassen haben, als ein männlicher Radfahrer des Weges und der 48-Jährigen zu Hilfe kam. Der Radfahrer gab als Zeuge allerdings an, nur wahrgenommen zu haben, dass die Frau weinend in der Kaiserwiese saß. Von einer Vergewaltigung bekam der Zeuge nichts mit.

Die Frau gab weiters an, sie habe sich heftig gewehrt, indem sie dem Täter unter anderem in die Hand biss. Der flüchtende Mann konnte von der Polizei noch im Prater festgenommen werden, die Radfahrerin erkannte ihn bei einer Gegenüberstellung eindeutig wieder.

Schuldspruch in zweitem Fall

Im Prozess tauchte aber auch ein Faktum auf, das bisher nicht bekannt war. Der Angeklagte gab zwar an, heterosexuell zu sein, es steht aber fest, dass er zwei Tage vor der Geschichte im Prater einvernehmlichen Sex mit einem jungen Mann hatte, den er vor einem Lokal am Schwedenplatz kennengelernt hatte.

Nachdem sich die beiden in ein Gebüsch zurückgezogen hatten, begann der 21-Jährige plötzlich den Wiener mit beiden Händen zu würgen. Er zwang ihn damit, zu einem Bankomaten zu gehen und 120 Euro zu beheben. Mit dem Mobiltelefon des Opfers ergriff der Algerier schließlich die Flucht. Für diese Erpressung wurde der Algerier schuldig gesprochen.

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