Strafe für Fehlintubation erhöht

Ein Notarzt ist am Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte 2014 eine 59-Jährige falsch intubiert, die Frau starb.

Die Frau war im Juni 2014 kollabiert, als sie in Favoriten eine Bekannte besuchte. Sie verlor das Bewusstsein. Der herbeigerufene Notarzt entschloss sich zwecks Sicherung der Atemwege zu einer Intubation. Dabei brachte er aber den Tubus so ein, dass dieser in die Speiseröhre abgeleitet wurde. Die Frau starb.

Vorgangsweise „nicht tolerierbar“

Wie bereits das Bezirksgericht Favoriten in einer Verhandlung im Vorjahr feststellte, hätte ihm auffallen müssen, dass ihm dabei ein fataler Fehler unterlaufen war. So signalisierten Messwerte eine Sauerstoffunterversorgung der Patientin. Dass der Arzt nicht lege artis auf die Warnanzeichen reagierte, brachte ihm in erster Instanz drei Monate bedingt ein. Weil ihr die Strafe zu gering erschien, legte die Staatsanwaltschaft dagegen Rechtsmittel ein.

Ein Dreirichtersenat im Grauen Haus gab der Berufung nun Folge und erhöhte die Strafe, um ein Zeichen zu setzen, „dass so eine Vorgangsweise von einem Notarzt nicht toleriert werden kann“, wie Richterin Henriette Braitenberg-Zennenberg in der Urteilsbegründung erklärte. Der Mediziner hätte „sämtliche Indikatoren, die auf eine Fehlintubation hingewiesen haben, vollkommen ignoriert“. Statt Rettungsmaßnahmen zu setzen, hätte er „weiter auf seiner Fehleinschätzung beharrt, dass er alles richtig gemacht hat“.

Notarzt arbeitet im Ausland

Der Notarzt war nicht persönlich zu der Berufungsverhandlung erschienen. Der Mann lebt mittlerweile in Slowenien und gehört dort dem medizinischen Betreuerstab der Ski-Nationalmannschaft an.