Firtasch nach OLG-Beschluss verhaftet

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat einer Auslieferung von Dimitri Firtasch an die USA zugestimmt. Der ukrainische Oligarch war aufgrund einer Rekordkaution auf freiem Fuß. Nach der OLG-Entscheidung wurde er aber verhaftet.

Kurz vor Verhandlungsbeginn hatte Firtasch am Vormittag noch auf einen Richterspruch zu seinen Gunsten und eine schnelle Rückkehr in seine Heimat gehofft. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, dass seine Auslieferung in die USA zulässig sei, reagierte er zunächst mit stillem Entsetzen. Völlig überrascht war der ukrainische Oligarch jedoch über seine spektakuläre Festnahme: Kurz nachdem Firtasch mit Anwälten und Bodyguards den Gerichtssaal verlassen hatte, drängten Polizisten in Zivil zunächst Journalisten ab und führten den Ukrainer schließlich ab.

Firtasch

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Dimitri Firtasch wurde nach dem Spruch des OLG verhaftet

Europäischer Haftbefehl aus Spanien lag vor

Basis für die Verhaftung sei aber nicht die Entscheidung des OLG gewesen, sondern ein europäischer Haftbefehl aus Spanien, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek. Ein Untersuchungsrichter in Barcelona hatte die Auslieferung von Firtasch gefordert. Er wird beschuldigt, ein Geldwäsche-Netz, das vor allem in Katalonien tätig war, angeführt zu haben, berichtete die spanische Zeitung „El Pais“ am Dienstag unter Berufung auf informierte Quellen.

Zudem fordert der spanische Richter die Auslieferung zweier weiterer Unternehmer. Firtasch und die beiden anderen Verdächtigen sollen die Chefs einer kriminellen Vereinigung sein, die Geldwäsche durch Immobiliengeschäfte und über Restaurants im Wert von zehn Millionen Euro betrieben haben sollen. Das Geld soll aus Firmen in Zypern und den Jungfraueninseln stammen.

Anwalt wies Vorwürfe zurück

Ein Anwalt des Ukrainers wies diese Vorwürfe gegenüber der „Kronen Zeitung“ als „kategorisch unrichtig“ zurück. Laut „Kurier“ hatte die Staatsanwaltschaft Wien die spanischen Behörden in diesem weiteren Auslieferungsfall um ergänzende Informationen ersucht. Inhaltlich durfte sich Bussek zu dem Haftbefehl aufgrund seiner Herkunft nicht äußern. Dass die Festnahme gerade direkt nach dem OLG-Urteil erfolgte, liege der Sprecherin zufolge daran, dass bis zu diesem Zeitpunkt „ergänzende Informationen seitens der spanischen Behörden“ gefehlt hätten.

Hausdurchsuchung in Firtaschs Anwesen

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Firtasch-Domizil in Hietzing

Ungemach kam aber zuletzt aber auch aus Deutschland: Ermittlungen gegen einen Ex-Polizisten und einen Ex-Stasi-Agenten, die sich für Firtasch hatten engagieren wollen, führten im April 2016 zu einer Hausdurchsuchung beim Oligarchen in Wien. Firtasch, so betonte damals sein Anwalt, werde im deutschen Strafverfahren lediglich als Zeuge geführt - mehr dazu in Firtasch: Hausdurchsuchung in Hietzing.

Endgültige Entscheidung liegt bei Justizminister

In punkto Auslieferung in die USA hatte das Landesgericht Wien im April 2015 in erster Instanz eine solche als nicht zulässig erachtet, da das US-Begehren „auch politisch motiviert“ sei. Der OLG-Dreiersenat sah das nun anders. Der Senatsvorsitzende verwies in seinen Erklärungen aber darauf, dass eine endgültige Entscheidung über Firtaschs Auslieferung durch den Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zu treffen sei. Er dürfte frühestens in zwei bis drei Wochen entscheiden. Unklar ist nun, ob Firtasch nach Spanien oder in die USA ausgeliefert werden muss.

Konkret warfen und werfen ihm Ankläger in Chicago vor, zwischen 2006 und 2010 Schmiergeld in Millionenhöhe an indische Politiker gezahlt zu haben, um Lizenzen für ein Titan-Minenprojekt im Bundesstaat Andhra Pradesh zu erhalten. Der Deal war schlussendlich nicht zustande gekommen. Der US-Bezug der Vorwürfe beschränkt sich auf Geldüberweisungen aus und in die USA sowie auf Aufenthalte mutmaßlicher Tatbeteiligter in den USA, die unter anderem von Chicago aus telefoniert haben sollen. Der Ukrainer selbst hat die Vorwürfe als „völlig absurd“ bezeichnet.

Gegen Rekordkaution auf freiem Fuß

Der ukrainische Oligarch war am 12. März 2014 am Firmensitz seiner Holding Group DF in Wieden verhaftet worden. Die Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Wien beruhte auf einem US-Haftbefehl. Gegen den 48-jährigen Geschäftsmann wird von der US-Justiz wegen des Verdachts der Bestechung und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ermittelt.

Firtasch soll vor einem Bundesgericht in Chicago (US-Bundesstaat Illinois) angeklagt werden, weil es bei diversen Auslandsgeschäften zu Korruptionsvorgängen gekommen sein soll. Nur wenige Tage nach seiner Verhaftung wurde er auf freien Fuß gesetzt - mehr dazu in Firtasch: 125 Mio. Euro Kaution bestätigt.