Plagiatsvorwurf gegen Bogdan Roscic

Der designierte Staatsoperndirektor Bogdan Roscic ist mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert. Der Plagiatsexperte Stefan Weber brachte bei der Universität Wien Anzeige ein, weil der 52-Jährige bei seiner Dissertation abgeschrieben haben soll.

Roscic soll bei seiner 1988 eingereichten wissenschaftlichen Arbeit „Gesellschaftstheorie als kritische Theorie des Subjekts: zur Gesellschaftstheorie Th. W. Adornos“ Passagen übernommen haben. „Ich habe selten ein deutlicheres Plagiat gesehen“, sagt Plagiatsexperte Weber.

„Fast 1:1 abgeschrieben“

Roscic soll aus der 1982 erschienenen Doktorarbeit von Peter Decker, „Die Methodologie kritischer Sinnsuche. Systembildende Konzeptionen Adornos im Lichte der philosophischen Tradition“, Teile wortident übernommen haben, ohne das auszuweisen.

„Es wurden seitenweise Interpretationen von Adorno mitsamt bei Decker in den Fußnoten zitierter Literatur fast 1:1 abgeschrieben. Herr Roscic erdreistete sich auch noch, im Plagiat häufig die Ich-Form von Decker mit abzuschreiben oder selbst zu verwenden“, so Weber in einem der APA vorliegenden Schreiben.

Roscic

APA/Herbert Neubauer

Roscic: „Ich kenne seit einigen Tagen den Vorwurf.“

Universität Wien soll Arbeit prüfen

Mit den Vorhaltungen konfrontiert, bestätigte Roscic, der sein Amt in der Staatsoper als Nachfolger von Dominique Meyer 2020 antreten wird, den Sachverhalt: „Ich kenne seit einigen Tagen den Vorwurf der fehlenden Zitierung einer Arbeit von Peter Decker in der Einleitung meiner Dissertation von 1988.“

Dabei zollte er gegenüber der APA dem genannten Kollegen Respekt: „Herrn Decker habe ich vor 35 Jahren persönlich kennengelernt, mit ihm zu verschiedenen geisteswissenschaftlichen Themen gearbeitet und von ihm das Entscheidende über die Kritische Theorie gelernt.“

Zum konkreten Vorwurf betonte Roscic: „Die Einzelheiten der nun monierten Verwendung kann ich, auch wegen der knapp 30 Jahre Abstand, derzeit nicht rekonstruieren. Ich bin mit der Universität Wien hierzu in Kontakt, sie wird meine Arbeit der entsprechenden Prüfung unterziehen.“

Externer Gutachter bestellt

„Es gibt diese Anzeige“, bestätigte Julia Wippersberg, Vizestudienpräses der Uni Wien, sie verwies aber auf die Verschwiegenheitspflicht. Grundsätzlich prüft die Universität nun den Vorwurf, um zu entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird. In diesem Fall würde ein externer Gutachter bestellt, der idealerweise aus dem Ausland stammt und den Stand des wissenschaftlichen Arbeitens vor 30 Jahren berücksichtigen kann.

Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet der Studienpräses dann, ob der Titel aberkannt werden muss oder nicht - wobei auch diese Entscheidung der Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Erfahrungsgemäß dauert es bis zu diesem Zeitpunkt allerdings Monate.

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