Mann erschossen: Schütze bestreitet Absicht

Der 27-jährige Mann, der am Ostersonntag einen 26 Jahre alten Angestellten in der Brigittenau erschossen hat, bestreitet die Tötungsabsicht: „Ich wollte ihm mit der Waffe auf den Kopf schlagen, und plötzlich kam ein Schuss.“

Die zwei Männer hatten sich im Cafe „Blanco“ in der Jägerstraße getroffen. Wie ein Stammgast des Lokals später der Polizei berichtete, verlief das Gespräch zwischen den beiden freundschaftlich und ohne Streit, ehe sie das Lokal verließen. Auf der Straße kam es dann zu einer Auseinandersetzung - möglicherweise ging es dabei um eine Frau, die mit beiden bekannt war. Der 26-Jährige soll jedenfalls handgreiflich geworden sein und dem Älteren einen Faustschlag verpasst haben - mehr dazu in Mann erschossen: Eifersucht als Motiv.

Mann arbeitete als Türsteher

Dieser zückte darauf einen Pfefferspray, um den Kontrahenten abzuwehren, verfehlte aber das Ziel. Daraufhin wollte der 27-Jährige mit seiner Pistole zuschlagen. Der Mann war aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit - er war in einer von Tschetschenen frequentierten Diskothek als Türsteher beschäftigt - bewaffnet. Beim Versuch, den Angriff abzuwehren, habe sich der tödliche Schuss gelöst, gab der aus dem Kosovo stammende Österreicher nach seiner Festnahme zu Protokoll - mehr dazu in Mann nach Streit auf dem Gehsteig erschossen.

Ermittlung wegen Mordes

Für Verteidiger Philipp Wolm, der den 27-Jährigen vertritt, spricht das Nachtatverhalten für seinen Mandanten. Dieser hatte sich von einem Bekannten unmittelbar nach der Tat zu einer nahe gelegenen Polizeiinspektion chauffieren lassen, wo er sich mit den Worten „Ich habe die Scheiße da gerade gemacht“ stellte und festnehmen ließ.

Außerdem sind Verletzungsspuren im Gesicht des Mannes, die auf einen vorangegangene Tätlichkeit hindeuten, dokumentiert. Die Polizei hatte nach der Festnahme des 27-Jährigen den Rettungsdienst alarmiert, weil dieser über starke Kopfschmerzen aufgrund eines Faustschlags klagte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 27-Jährigen wegen Mordes. Über die Verhängung der U-Haft wird das Landesgericht am Mittwoch entscheiden.