Prozess um Mordversuch: Lebenslange Haft

Lebenslange Haft für einen 27-jähriger Afghanen, der im Juli 2016 seine Ex-Freundin mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat. Er stand wegen Mordversuchs vor Gericht, im Prozess bekannte er sich schuldig.

Nicht einmal eine Stunde Beratungszeit benötigte das Wiener Schwurgericht. Der Mann hatte der Frau fünfmal in den Kopf gestochen. Das Urteil stützte sich auf den einstimmigen Schuldspruch der Geschworenen.

„Brutale, grausame und heimtückische Tat“

Zur Strafbemessung stellte der Richter in der Urteilsbegründung fest: „Für eine solch brutalste und auf grausame und heimtückische Weise begangene Tat kann nur mit der Höchststrafe vorgegangen werden.“ Es gelte auch generalpräventive Erwägungen zu berücksichtigen, so der Vorsitzende: „Es muss ein für alle Mal klargestellt werden, dass man so mit Frauen in Mitteleuropa nicht umgeht.“

Die Anwältin der Frau, die sich als Privatbeteiligenvertreterin im Namen der betroffenen 22-Jährigen dem Strafverfahren angeschlossen hatte, bekam ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen. Zudem haftet der Afghane für sämtliche zukünftige, noch nicht absehbare Folgeschäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Angeklagter bekannte sich schuldig

„Ich denke, ich bin schuldig, weil ich fast einen Menschen umgebracht habe. Zum Glück hat sie es überlebt“, sagte der Angeklagte zuvor im Prozess. Seine Verteidigerin plädierte auf schwere Körperverletzung mit - bezogen auf die Lähmungserscheinungen der Frau - Dauerfolgen. Vom Tötungsvorsatz sei der Mann zurückgetreten, weil er noch am Tatort Polizei und Rettung verständigt, die Schwerverletzte bei Bewusstsein gehalten und Passanten um Hilfe gebeten habe, so die Anwältin.

Prozess Kopfstich

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Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig

Entfremdung wegen unterschiedlicher Lebensstile

Als „Liebe meines Lebens“ und „einzigen Menschen, den ich hatte“, bezeichnete der Angeklagte seine Ex-Freundin. Dass er nebenbei eine Affäre mit einer anderen Frau hatte, spielte er herunter. Die Staatsanwältin warf dem Mann, der eigenen Angaben zufolge als Musiker und Poet vor den Taliban nach Österreich geflüchtet war, versuchten Mord vor. Er war der jüngeren Frau, mit der er entfernt verwandt ist, in Wien als Verlobter vermittelt worden.

Die Verlobung scheiterte allerdings, weil der Mann, der sich in Wien als Hilfsarbeiter verdingte, die von der Familie der jungen Frau geforderten 10.000 bis 11.000 Euro nicht aufbringen konnte. Die beiden Afghanen führten daher eine heimliche Beziehung, die sich zusehends verdüsterte, weil die Lebensstile der zwei immer mehr auseinanderdrifteten.

Während der Mann schließlich zu arbeiten aufhörte, von der staatlichen Fürsorge lebte und sich hochprozentigem Alkohol und Cannabiskraut hingab, holte die junge Afghanin den Schulabschluss nach, ließ sich zur Kindergärtnerin ausbilden, besuchte eine Fahrschule und am Abend einen Englischkurs. Außerdem legte sie das Kopftuch ab. Die Staatsanwältin bezeichnete ihren Werdegang als „Musterbeispiel einer gelungenen Integration“.

Opfer weiter traumatisiert

„Sie hat sich vorgestellt, in Österreich ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Der Angeklagte hat ihren Traum zerstört“, berichtete die Rechtsvertreterin der 22-jährigen Frau den Geschworenen. „Nicht einmal die Ärzte haben gedacht, dass sie überleben wird. Es ist ein Wunder, dass sie noch am Leben ist“, stellte die Rechtsvertreterin fest. Ihre Mandantin sei aufgrund des inkriminierten Vorfalls „dauerhaft pflegebedürftig. Sie kann nicht mehr so gehen wie vorher. Sie kann ihren linken Arm nicht bewegen.“ Zudem leidet die Frau an Angstzuständen und Flashbacks, ist somit traumatisiert.

Polizisten vor U-Bahn-Station Währinger Straße nach Einsatz zu Kopfstichen

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Bei der U-Bahn-Station Währinger Straße wurde der Angeklagte festgenommen

Nachdem sie ihrem Freund mitgeteilt hatte, dass sie sich von ihm trennen werde, passte dieser die 22-Jährige am 12. Juli 2016 an der U-Bahn-Station Währinger Straße mit bereits gezücktem Klappmesser ab. Zuvor hatte der Angeklagte seiner „Zweitfreundin“, die er an einem Ziegelteich am Wienerberg kennengelernt hatte („Sie war betrunken, ich war high. Wir haben gekuschelt“), per SMS angekündigt, er werde die 22-Jährige töten, weil diese ihn „verarscht“ hätte.

Lebensgefährliche Verletzungen durch Stiche

Laut Anklage versetzte der 27-Jährige der 22-Jährigen mit dem Klappmesser fünf Stiche in den Kopf- und Gesichtsbereich. Die Stiche bewirkten bereits lebensgefährliche Verletzungen. Doch die junge Frau stürzte obendrein über eine Eisenstiege in die Tiefe, was zusätzlich einen lebensbedrohlichen Schädelbasisbruch zur Folge hatte.

In der U-Bahn-Station Währinger Straße habe er seiner Freundin am 12. Juli 2016 zunächst in die Wange kneifen wollen, schilderte der Angeklagte im Prozess. Sie habe das unterbunden und ihm vorgehalten, dass sie zehn oder 100 andere Männer haben könne. Als sie ihm mit der flachen Hand auf seinen Mund schlug, habe ihn Angst und Wut, aber auch „Panik, sie zu verlieren“, erfasst: „Ich weiß nicht, wie ich begonnen habe zu stechen.“ Er könne sich erst wieder erinnern, wie er den Kopf der blutend auf dem Boden Liegenden hielt und diese ihm gesagt habe: „Sei kein Esel, ich liebe dich.“

Überleben „ein Glücksfall“

„Es ist aus medizinischer Sicht ein Glücksfall, dass die Frau überlebt hat“, stellte Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Gutachten zu den Folgen der inkriminierten Tathandlungen fest. Die junge Afghanin hätte „an drei potenziellen Todesursachen sterben können“, führte der Sachverständige aus. „Diese Frau ist eine ungeheure Kämpferin, die sich nicht unterkriegen lässt“, so Reiter.

Seiner Expertise zufolge dürfte der Angreifer der Frau viermal in die rechte Schädelhälfte gestochen haben, wobei die Klinge Verletzungen im Stirn- bzw. Schläfenbereich, an der Nase, hinter dem Ohr und an der Scheitelregion bewirkte. Besonders massiv war ein weiterer Stich ins linke Hinterhaupt, der einen Eindrückungsbruch am Schädel und eine Durchtrennung des Rückenmarks zwischen Hinterhauptknochen und erstem Halswirbel zur Folge hatte. Danach kam die Frau noch zu Sturz, was zu einem Schädelbasisbruch führte.

„Sie hätte verbluten können. Sie hätte an einer Atemlähmung sterben können, weil bei einer Durchtrennung des Rückenmarks das Zwerchfell keinen Auftrag zu atmen mehr bekommt. Dem ist sie wenige Millimeter entgangen. Schließlich hätte der Schädelbasisbruch zum Tod infolge des ansteigenden Hirndrucks führen können“, erläuterte Reiter. Er bezeichnete die Verletzungen als „mehrfach lebensbedrohlich“ und bekräftigte: „Es ist einer glücklichen Fügung zu verdanken, dass sich der Vorfall in der Währinger Straße direkt neben dem AKH ereignet hat.“

Frau ist rechtsseitig vollständig gelähmt

Die Frau wurde einen Monat lang im künstlichen Tiefschlaf behandelt. Einen weiteren Monat verbrachte sie auf der Intensivstation. Danach war sie bis Anfang Jänner durchgehend in einem Rehabzentrum. Bis zuletzt waren dort weitere mehrwöchige Aufenthalte erforderlich. Denn die Folgen dessen, was die Frau mitmachen musste, nannte der Gerichtsmediziner „dramatisch“. Reiter beschrieb dem Gericht eine vollständige sensible Lähmung ihrer rechten Körperseite: „Sie spürt weder die große Zehe noch ist sie in der Lage, sinnliche Wahrnehmungen der rechten Hand zu spüren.“

Wie die Frau damit umgeht, nannte Reiter „in hohem Maße überraschend“. So sei sie in der Lage, mit Hilfe einer Krücke langsam, aber doch und vor allem ohne fremde Hilfe zu gehen. „Sie hat den Rollstuhl weggestellt und weigert sich, je wieder über einen Rollstuhl zu sprechen“, schilderte Reiter fast bewundernd, nachdem er die junge Afghanin zuletzt am Freitag untersucht hatte.

Opfer musste nicht erscheinen

Der Sachverständige ließ keinen Zweifel offen, dass in strafrechtlicher Hinsicht schwere Dauerfolgen gegeben sind, „die für viele Jahre, wahrscheinlich für immer fortbestehen werden“. Im Anschluss wurde das Video mit der kontradiktorischen Einvernahme der Betroffenen abgespielt, die im Vorfeld zu ihren Wahrnehmungen befragt worden war. Damit wurde ihr ein persönliches Erscheinen bei Gericht erspart.

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