2.410 Kontrollen in Kindergärten

In diesem Jahr hat es bisher 2.410 Kontrollen in Kindergärten gegeben, die Stadt hat 51 Betriebsbewilligungen entzogen bzw. die Fördervereinbarung gekündigt. Ab 2018 werden einige Regelverschärfungen in Kraft treten.

„Ich will alle Kindergärten lückenlos überprüfen und alle, die schlecht arbeiten, schließen“, sagte Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) in einer Pressekonferenz und signalisierte damit einmal mehr ein rigoroses Vorgehen. In dem Zusammenhang wies er auf die in den vergangenen Monaten erarbeitete Gesetzesnovelle hin, die zeitnah in Begutachtung geht und deren Inhalte bereits bekannt sind.

Wesentlicher Punkt dabei ist die Verpflichtung der Träger, ihre religiöse Ausrichtung künftig anzugeben bzw. ins pädagogische Konzept zu schreiben. „Das kann bei einer Überprüfung dann auch hinterfragt werden“, sagte der Bildungsstadtrat.

Prüfung bei Vermittlung religiöser Inhalte

Konkret gehe es darum, ob und, wenn ja, wie und in welchem Umfang religiöse Inhalte vermittelt werden. Gibt es hier radikale Tendenzen, führe das bei Uneinsichtigkeit der Betreiber zum Entzug der Bewilligung, hieß es. Und auch Einrichtungen mit eindeutiger konfessioneller Ausrichtung seien verpflichtet, Wissensinhalte über alle anderen Religionen ohne Abwertung zu vermitteln, betonte Czernohorszky.

Dass es in Sachen Deklaration bisher vorwiegend bei islamischen Trägern Probleme gegeben habe, wollte Czernohorszky so nicht bestätigen. „Es gibt allerdings den Unterschied, dass es im christlichen Bereich große Betreiberorganisationen wie etwa die St. Nikolausstiftung gibt. Das gibt es beim Islam nicht.“ Das Gesetz ziele aber nicht darauf ab, die Zahl der kleinen Träger zu reduzieren.

Wie schon im Sommer angekündigt, soll die Zahl der bei der MA 11 angesiedelten Vor-Ort-Kontrolleure bis Jahresende um sieben auf 20 Personen aufgestockt werden. Darüber hinaus kümmern sich 19 Mitarbeiter der MA 10 um die Überprüfung der Förderungen. Für den Umgang mit Religion hat die Stadt Wien vor Kurzem einen Leitfaden erstellt - mehr dazu in Kindergärten: Leitfaden zu Umgang mit Religion (religion.ORF.at).

Zusätzliche Ausbildung verpflichtend

Abgesehen vom Thema Religion bringt die Novelle weitere Verschärfungen für Betreiber. So wird mehr Fokus auf die wirtschaftliche Kompetenz des Antragstellers gelegt, zurückliegende Insolvenzen sind künftig ein Ausschlussgrund. Außerdem müssen Einrichtungsleiter verpflichtend eine 100-stündige Zusatzausbildung machen. Die Stadt verstärkt außerdem die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz, um Auskünfte über anhängige Verfahren und Vorstrafen zu erhalten.

Grundsätzlich sah Czernohorszky das Wiener Kindergartenwesen in der obersten Liga: „Wäre es Fußball, würden wir in der Champions League spielen.“ 86.200 öffentliche und private Plätze für Kinder von null bis sechs Jahren gibt es im heurigen Jahr. Der Versorgungsgrad bei den Null- bis Dreijährigen liegt aktuell bei 47 Prozent - und damit klar über den EU-Vorgaben („Barcelona-Ziel“: 33 Prozent).

2017/18 sollen insgesamt rund 2.000 neue Plätze dazukommen. Außerdem gebe es in der Hauptstadt lediglich 4,4 Schließtage pro Jahr: „Damit sind wir einsame Spitze.“ Laut Rathaus-Statistik gibt es in der Steiermark, dem zweitplatzierten Bundesland, bereits 24,6 Schließtage. Das Burgenland als Schlusslicht zählt 37,5 Schließtage.

Zusage für Finanzierung gefordert

Czernohorszky forderte in dem Zusammenhang einen bundesweiten Bildungsrahmenplan, in dem zu vermittelnde Inhalte, aber auch die maximale Anzahl der Schließtage verbindlich geregelt werden sollten. Zusätzlich wünscht sich der Wiener Ressortverantwortliche von Familienministerin Sophie Karmasin eine rasche Finanzierungszusage für den weiteren Ausbau, der derzeitige Vertrag laufe mit Ende 2017 aus. Und die Kindergartenagenden müssten vom Familien- in das (derzeit SPÖ-geführte, Anm.) Bildungsministerium übersiedeln, so der Stadtrat.

Karmasin hat den Bundesländern am Donnerstag einen Entwurf für eine Verlängerung der 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze übermittelt. Vorgesehen sind darin 52,5 Millionen Euro vom Bund bis Ende August 2018, mit den Kofinanzierungsmitteln von Ländern und Gemeinden sollen insgesamt 100 Mio. Euro zusammenkommen. Die Finanzierung sei mit dem Finanzminister geklärt, betonte Karmasin am Donnerstag im Gespräch mit der APA. Sie geht davon aus, dass der Entwurf am kommenden Mittwoch vom Ministerrat beschlossen wird.