Tourismusdirektor kritisiert Mundschutzverbot

Wiens Tourismusdirektor Norbert Kettner hält wenig davon, dass seit Inkrafttreten des Verhüllungsverbots Touristinnen mit Mundschutz gezwungen werden, diesen abzunehmen. Er werde meist von kranken Personen getragen, meint Kettner.

Ein Mundschutz werde meist von kranken Personen getragen, um die Umgebung zu schützen. „Rücksichtnahme zu sanktionieren ist schon schräg“, befand Kettner im Gespräch mit der APA. Lob gab es jedoch für die Polizei. Am Flughafen Wien war am Wochenende bereits eine Reisende ersucht worden, den Schutz abzunehmen.

Tourismusdirektor Kettner mit verschränkten Armen

APA/Hochmuth

Kettner rechnet wegen des Verhüllungsverbots nicht mit Stornierungen

„Polizei geht mit Augenmaß vor“

Der Wien-Tourismus-Chef räumte ein, dass die Exekutive offenbar sehr bedacht agiere: „Was man jetzt sieht, ist, dass die Polizei mit Augenmaß vorgeht.“ An Gesetze müsse man sich halten, schwierig werde es nur dann, wenn es zu Übergriffen komme: „Aber da vertraue ich unserer Polizei, dass das nicht passiert.“

Die „politische Intention“ des Gesetzes wolle er nicht beurteilen: „Das steht mir nicht an.“ Er glaube jedoch nicht, dass die Zielgruppe arabische Touristinnen gewesen seien, sondern andere Gruppen - „die man wahrscheinlich jetzt überhaupt nicht mehr erwischen kann, weil sie das Haus nicht mehr verlassen dürfen“.

Ketter rechnet nicht mit Stornierungen

Dass auch der Mundschutz verboten wurde, ist laut Kettner eine Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt habe: „Irgendwann wollen wir der ganzen Welt sagen, was sie zu tragen hat oder was sie zu denken hat, wenn sie nach Österreich kommt. Wir sind Tourismusweltmeister, darauf sind wir stolz, das wird nur nicht funktionieren, wenn du als kleines Land der Welt erklärst, wie die Welt funktioniert.“

Dass es zu maßgeblichen Einbußen bzw. Stornierungen kommt, glaubt er jedoch nicht. Dies habe sich auch in anderen Ländern, wo es ein solches Verbot bereits gebe, gezeigt. In den betroffenen Märkten würde man relativ gelassen reagieren.

Demonstration gegen „Burka-Verbot“

Mit dem organisierten „Traditionellen Clownspaziergang“ wurde am Sonntag gegen das „Burka-Verbot“ demonstriert. Drei maskierte Teilnehmer wurden nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz angezeigt. Außerdem erteilte die Polizei laut einer Aussendung 46 Demoteilnehmern Abmahnungen, auch ein Organmandat wurde ausgestellt.

Clowns bei Demo gegen Verhüllungsverbot

APA/Georg Hochmuth

46 Demoteilnehmer wurden abgemahnt

Auch Staubschutzmasken verboten

Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (abgekürzt AGesVG) verbietet nicht nur die konservativ-islamische Gesichtsschleier, sondern auch das Tragen von Staubschutzmasken, Sturmhauben, Clown- oder Krampusmasken in der Öffentlichkeit - außer bei Traditionsveranstaltungen im Fasching bzw. Advent oder wenn die Verhüllung beruflich nötig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns - mehr dazu in Verhüllungsverbot für Burka und Clown-Masken.

Flughafen: Nur eine Person mit Gesichtsschutz

Auch auf dem Flughafen Wien-Schwechat wurde kontrolliert. Bis zum Abend reiste allerdings keine verschleierte Frau ein. Bei der Polizei erklärt man sich das damit, dass Fluggäste aus dem arabischen Raum schon über das Verbot Bescheid wussten. Noch vor der Grenzkontrolle warteten am Sonntag eine Beamtin und ein Beamte der Polizei auf die fast 500 Passagiere aus Dubai, die kurz nach Mittag eintrafen. Einzig ein Fluggast mit Mundschutz wurde auf das Verhüllungsverbot hingewiesen - mehr dazu in „Burkaverbot“: Alle Gesichter am Flughafen frei (noe.ORF.at).

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