Versuchte geschlechtliche Nötigung: Urteil

Wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung ist am Landesgericht ein 19-jähriger Mann zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monaten unbedingt verurteilt worden. Er soll am Donauinselfest eine Slowakin sexuell bedrängt haben.

Laut Anklage hat der Mann aus Afghanistan die 21-jährige Slowakin bedrängt, ins Gebüsch gezerrt und zu Boden gebracht, wo er ihr dann das T-Shirt ausziehen wollte. Dafür wurde er zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt. Nach Ansicht des Schöffensenats war es „einigermaßen zweifelhaft“, dass der Angeklagte vorhatte, „einen Geschlechtsverkehr zu vollenden“, wie der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung ausführte.

„Nicht einmal die Hose hat er ihr ausgezogen. Er hat versucht, ihr das Leibchen auszuziehen“, hielt Gerstberger fest. Deswegen wurde der junge Mann nicht im Sinn der auf versuchte Vergewaltigung lautenden Anklage verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Donauinselfest Luftaufnahme

Andreas Jakwerth

Der Vorfall passierte am Samstag gegen 23.00 Uhr am Donauinselfest

Urteil für Richter „deutliches Signal“

Bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren bezeichnete Richter Norbert Gerstberger die verhängte Strafe als „deutliches Signal“. Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit des Afghanen - er war im Jänner 2015 als Flüchtling nach Österreich gekommen - und der Umstand, dass die Tat nicht vollendet wurde, als mildernd gewertet. Erschwerend war für den Schöffensenat kein Umstand.

„Es ist nicht zu tolerieren, dass man Frauen freiwildartig betrachtet und sexuelle Handlungen erzwingen will“, bemerkte der Richter in der Urteilsbegründung. Die 21 Jahre alte Frau habe von Anfang an, bereits beim gemeinsamen Tanzen vor einer Bühne deutlich gemacht, „dass sie die Belästigungen nicht wollte“. Der Angeklagte sei ihr dennoch gefolgt. Die Szenen beim Tanzen, wo es zu ersten unsittlichen Berührungen gekommen sein soll, wertete das Gericht als „moralisch übergriffig“.

Prozess: Keine versuchte Vergewaltigung

Wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung ist ein 19-jähriger Mann zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monaten unbedingt verurteilt worden.

Angeklagter nahm Urteil an

Strafbarkeit hätten diese aber noch keine begründet, „weil im Zweifel nicht festgestellt werden konnte, dass sie derart intensiv waren, dass sie bereits eine geschlechtliche Nötigung waren“, wie Gerstberger erklärte. Der Angeklagte akzeptierte nach Rücksprache mit Verteidigerin Alexia Stuefer das Urteil, mit dem auch Bewährungshilfe und dem 19-Jährigen die Weisung erteilt wurde, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen.

„Ich möchte noch sagen, dass ich noch nie mit der Polizei zu tun hatte. Ich bin sehr niedergeschlagen. Ich nehme das Urteil zur Kenntnis“, stellte der Mann fest. Staatsanwalt Wolfram Bauer gab vorerst keine Erklärung ab. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, wird dem 19-Jährigen zeitnahe eine Aufforderung zum Strafantritt zugestellt. Den unbedingten Strafteil von sechs Monaten muss er realistischerweise in absehbarer Zeit aber wohl nicht verbüßen.

Richter empfahl Strafaufschub

Richter Gerstberger empfahl im Verhandlungssaal den drei erwachsenen Begleitern des Burschen, einen vorläufigen Strafaufschub zu beantragen. Die Chancen, dass dieser genehmigt wird, stehen nicht schlecht - der junge Mann hat mittlerweile eine Lehrstelle gefunden, im Hinblick auf sein weiteres berufliches Fortkommen ist davon auszugehen, dass ihm bis zur Beendigung seines Ausbildungsverhältnisses das Gefängnis erspart bleibt.

Der Vorfall hatte sich am 24. Juni 2017 gegen 23.00 Uhr abgespielt. Die Studentin, die ein Erasmus-Semester im benachbarten Ausland verbracht hatte, wollte ihre letzten Tage in Wien genießen. Der Angeklagte soll sie laut Anklage zunächst beim Tanzen umklammert, zu küssen versucht, gestreichelt und im Intimbereich betastet haben.

Beamte in Zivil konnten Frau retten

Als die junge Frau sich losriss und den Bereich vor der Bühne fluchtartig verließ, soll er ihr gefolgt sein, sie mit einem Würgegriff gepackt und ins Gebüsch gezogen haben. Beamte der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) bekamen das mit und schritten ein, als der Mann auf der Frau saß. Ein Beamter zog den 19-Jährigen zur Seite und sprach die Festnahme aus - mehr dazu in Vergewaltigungsversuch: 18-Jähriger in U-Haft.

Da beim Prozessauftakt das Opfer nicht erschienen war, musste der Prozess vertagt werden. Als ausländische Staatsbürgerin ist sie dazu auch nicht verpflichtet. Unmittelbar nach dem Vorfall hatte die Frau erklärt, sich an nichts erinnern zu können. Ihre bisherigen Schilderungen wurden in der Hauptverhandlung vorerst nicht thematisiert - die Verteidigerin sprach sich gegen die Verlesung der Polizeiprotokolle aus - mehr dazu in Vergewaltigungsversuch: Angeklagter enthaftet.