Wachsoldat unter Mordverdacht

Die Polizei hat den 22-jährigen Wachsoldaten, der einen Kameraden erschossen haben soll, nach seiner Einvernahme in der Nacht auf Mittwoch in die Justizanstalt Josefstadt gebracht. Die Ermittlungen laufen wegen Verdachts des Mordes.

Ein Schuss aus der Waffe des 22-jährigen Salzburgers tötete am Montag in einem Amtsgebäude des Bundesheeres in der Leopoldstadt einen 20-jährigen Rekruten. Die Polizei konfrontierte den Soldaten bei der Einvernahme mit einer Reihe konkreter Fragen. Sie bezogen sich auf die Situation im Wachcontainer vor dem Schuss: Wie hat er die Waffe gehalten, wo hat der Lauf hingezeigt, ist ihm die Waffe vorher wirklich hinuntergefallen?

Antworten blieb der 22-Jährige laut Polizeisprecher Patrick Maierhofer schuldig. Er könne sich nicht erinnern, habe der sichtlich psychisch angeschlagene Soldat mehrfach gesagt.

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Polizeisprecher Patrick Maierhofer

Noch in der Nacht auf Mittwoch wurde der Soldat in die Justizanstalt Josefstadt gebracht. Eine Obduktion des Opfers wurde angeordnet. Sie soll unter anderem helfen zu klären, aus welchem Winkel und aus welcher Entfernung der Schuss abgegeben wurde - mehr dazu in Wachsoldat erschoss Kameraden.

U-Haft in Aussicht und Schussgutachten

Die Staatsanwaltschaft Wien stellte die Verhängung der Untersuchungshaft in Aussicht. Sie kündigte zudem an, den Ballistiker Ingo Wieser für ein Schussgutachten engagieren zu wollen. Er gilt laut Bundesheer als ein „absoluter Kenner des Sturmgewehrs“ (StG) 77. Das Bundesheer wollte seinen Endbericht noch am Mittwoch vorlegen. Allerdings gehe es darin nur um die derzeit feststellbaren Umstände. Der Schütze selbst werde von der Polizei unter Leitung der Staatsanwaltschaft befragt.

Zum Umgang mit dem StG 77 sagte Oberst Michael Bauer vom Verteidigungsministerium, dieses müsse zunächst geladen werden: „Das geschieht manuell unter einer gewissen Anwendung von Gewalt, indem man einen etwa fünf Zentimeter großen Zapfen in die Hand nimmt und zurückzieht.“ Die Frage, ob es denkbar sei, dass sich das StG 77 auch durch Hinunterfallen lädt, müsse das laufende Verfahren klären. Bevor ein Schuss abgefeuert werden kann, muss das StG auch noch entsichert und dann der Abzug „mit einer gewissen Krafteinwirkung“ betätigt werden.

Anwälte sprechen von Unfall

Die Frage, ob es ein Unfall oder Absicht war, blieb damit auch am Mittwoch weiter ungeklärt. Die juristischen Vertreter des Wachsoldaten sprachen bereits am Dienstag von einem Unfall. Es seien mehrere Faktoren zusammengekommen. Die Waffe sei dem Soldaten hinuntergefallen, dabei dürfte eine Patrone in den Lauf gekommen sein. Auch müsse der Soldat mit der Sicherung hantiert und dabei einen weiteren Fehler begangen haben - mehr dazu in Rekrut getötet: Schütze kann sich nicht erinnern.

Link:

Sturmgewehr 77 (Bundesheer)