Verhüllungsverbot: 30 Amtshandlungen

In den ersten zwei Wochen hat es in Wien 30 Amtshandlungen nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz gegeben. Vier betrafen dem Vernehmen nach Frauen mit muslimischer Gesichtsverschleierung, der Rest Touristen oder „Provokateure“.

Insgesamt acht Anzeigen bilanzierte die Landespolizeidirektion (LPD) von 1. bis 15. Oktober, darunter die vier verschleierten Frauen. Sechs der Anzeigen hätten Personen mit ständigem Aufenthalt in Österreich betroffen, sagte Polizeisprecher Harald Sörös, zwei ergingen wegen Gesetzesverstößen, die von den Polizisten als Aktionismus gegen das Verbot eingestuft wurden - also „Provokationen“.

Der algerisch-französische Geschäftsmann Rachid Nekkaz, der alle Strafen nach dem „Burkaverbot“ bezahlen will, wurde mit dem bisher einzigen Organmandat belegt. Er war als Aktivist auf dem Minoritenplatz aufgetreten und hat dafür ein Strafmandat über 50 Euro erhalten - mehr dazu in Verhüllungsverbot: Demonstrant erhielt Strafe.

„Dienstbehelf“ macht Einschreiten „leichter“

Weiters berichtete die Polizei von 21 Abmahnungen. 19 davon betrafen Touristen, eine weitere eine Person mit ständigem Aufenthalt in Österreich und eine wiederum einen „Provokateur“. „Die Beamten beurteilen jeden Fall gesondert und schreiten mit einem Höchstmaß an Fingerspitzengefühl ein. Dadurch konnte der Großteil der Übertretungen durch klärende Einzelgespräche über die geltende Rechtslage und mit Abmahnungen abgewickelt werden“, erläuterte Söros.

Seit 1. Oktober 2017 ist in Österreich das Gesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz) in Kraft. Es gilt an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden.

Aus der Sicht von LPD-Pressechef Manfred Reinthaler läuft die Umsetzung mittlerweile deutlich besser als zu Beginn. Ein „Dienstbehelf“, der bisher bekannt gewordene Fälle „mit einer Lösung und einer Begründung“ auflistet und seit vergangener Woche allen rund 7.000 uniformierten Polizisten in Wien zur Verfügung steht, habe dazu maßgeblich beigetragen. „Es ist ganz klar, dass das Einschreiten jetzt einfacher geworden ist“, sagte Reinthaler der APA. „Es war eine notwendige Maßnahme.“

In der Liste festgehalten ist unter anderem, dass „Tatprovokationen wie tatsächliche Verstöße zu behandeln sind“, Maskottchen etwa aber nicht unter das Verbot fallen - mehr dazu in Verhüllungsverbot: Maskottchen dürfen bleiben. Seit es den „Spickzettel“ als Hilfestellung gibt, habe es in diese Richtung auch keine Vorfälle mehr gegeben, so Reinthaler.

Unklar, wie oft Polizei selbst aktiv wurde

Noch geprüft wird der Fall des - medial um die Welt gegangenen - beamtshandelten Hais. Ein Promoter im Haikostüm bewarb eine Geschäftseröffnung, die Polizei musste auf Aufforderung einschreiten. Wie sich herausstellte, soll es sich beim „Aufforderer“ aber um die PR-Agentur gehandelt haben, die den Auftritt organisiert hatte. „Das Verfahren ist noch offen, vom Ausgang her ist beides möglich“, sagte Reinthaler dazu - eine Einstellung ebenso wie eine Strafe (für die „Hintermänner“, nicht den „Hai“).

In diesem Fall sei es jedenfalls gut gewesen, dass Anzeige erstattet wurde, verwies er auf die noch fehlende Judikatur zum neuen Gesetz. Liegen erst einmal ausjudizierte Fallbeispiele vor, tut sich die Polizei mit dem „Burkaverbot“ auch leichter.

Nicht in der am Montag vorgelegten ersten Statistik aufgeschlüsselt ist, wie viele Fälle auf Eigeninitiative der Polizisten zurückgingen und wie viele auf Aufforderung durch Dritte zustande kamen. Damit sei auch in Zukunft eher nicht zu rechnen, meinte Reinthaler. „Das steht im Formblatt (mit dem die Polizisten die Amtshandlungen dokumentieren, Anm.) nicht drinnen.“

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