28-Jährige will Verhüllungsverbot zu Fall bringen

50 Euro Strafe hätte eine 28-jährige Psychologin in Wien zahlen sollen, weil sie ihren Schal teilweise vor dem Gesicht getragen hat. Doch sie weigerte sich und will jetzt mit ihrem Anwalt das neue Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz zu Fall bringen.

Der Vorfall ereignete sich vor einer Woche, am 11. Oktober, in Wien-Ottakring. Nora Först, die an der Uni Wien als Psychologin forscht und lehrt, war gerade auf dem Heimweg, als sie auf dem Lerchenfelder Gürtel von zwei Polizisten aufgehalten wird - weil sie einen Schal trug. „Ich habe auf mein Handy geschaut, und wenn ich nach unten schaue, sind mein Mund und meine Nase natürlich im Schal“, schildert die 28-Jährige im „Wien heute“-Interview. „Wenn ich allerdings hochschaue, sieht man mein Gesicht“. Das habe sie den Beamten auch gesagt.

Nora Först

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Nora Först forscht und lehrt als Psychologin an der Uni Wien

„Von meiner Seite keine Provokation“

Die Situation sei dann immer unangenehmer geworfen, erzählt Först. In der Anzeigeschrift der Polizisten heißt es, dass die Angehaltene nicht kooperativ gewesen sei und gesagt habe, dass das Gesetz lächerlich sei. „De facto gab es von meiner Seite überhaupt keine Provokation“, meint die Psychologin. „Die Provokation, die da vielleicht entstanden ist, war die Frage, warum ich meinen Ausweis zeigen sollte.“ Sie habe den Schal jedoch heruntergenommen und höflich mit den Beamten gesprochen.

Polizisten wollten „klärendes Gespräch“

„Die Intention der Polizisten in diesem Fall war ganz klar, ein klärendes Gespräch über das neue Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz zu führen, und in weiterer Folge den gesetzesmäßigen Zustand wieder herzustellen“, erklärt dazu Polizeisprecher Daniel Fürst. Ob es zu einem provokanten Verhalten gekommen sei oder nicht, werde sich im Verwaltungsstrafverfahren zeigen.

Nora Först und Georg Zanger

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Vertreten wird die 28-Jährige von Georg Zanger

Seit 1. Oktober 2017 ist in Österreich das Gesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz) in Kraft. Es gilt an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden.

Laut den Beamten sei die Frau jedoch äußerst unkooperativ und auch uneinsichtig gewesen, so Fürst. Deshalb habe es auch nicht nur eine Abmahnung gegeben, sondern ein Organmandat und eine Identitätsfeststellung. Weil die Frau die Bezahlung der Strafe abgelehnt habe, sei sie angezeigt worden. Grundsätzlich sei das Anlegen eines Schals nicht verboten, „aber mit dem neuen Anti-Verhüllungsgesetz ist es natürlich verboten, sein Gesicht mit einem Schal zu bedecken.“

Gang bis zum Menschenrechtsgerichtshof denkbar

Nora Först wird inzwischen vom bekannten Rechtsanwalt Georg Zanger vertreten. Er will den Fall, wenn nötig, bis zum Höchstgericht bringen. „Wenn ein Straferkenntnis kommt, werden wir zum Landesverwaltungsgericht gehen und werden dort schon anregen, dass das Landesverwaltungsgericht von sich aus das Höchstgericht befragt, ob dieses Gesetz nicht grundrechtswidrig ist“, erklärte Zanger. Denn davon geht er aus. Auch ein Gang bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sei möglich.

Nora Först

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Ihr Gesicht sei durch den Blick aufs Handy verdeckt gewesen, so Först

30 Amtshandlungen in ersten zwei Wochen

Die Wiener Polizei zog bereits am Montag eine Bilanz über das seit 1. Oktober geltende Verhüllungsverbot. In den ersten zwei Wochen gab es in Wien demnach 30 Amtshandlungen. Vier betrafen dem Vernehmen nach Frauen mit muslimischer Gesichtsverschleierung, der Rest Touristen oder „Provokateure“ - mehr dazu in Verhüllungsverbot: 30 Amtshandlungen.

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