Schüler über Gleise: Lehrerinnen arbeiten wieder

Alle vier Lehrerinnen einer Volksschule in Wien-Döbling, die im Vorjahr 83 Kinder über einen geschlossenen Bahnübergang in Leobendorf (NÖ) gebracht hatten, arbeiten mittlerweile wieder. Drei von ihnen waren ursprünglich vom Stadtschulrat entlassen worden.

Die drei Lehrerinnen zogen vor das Arbeits- und Sozialgericht. Bereits bei der ersten Tagsatzung schloss der Stadtschulrat mit einer Pädagogin am 14. März einen Vergleich. Eine Lehrerin wurde wieder angestellt, allerdings nicht rückwirkend. Mit einer Lehrerin kam es nicht zum Vergleich: Am 28. Juni entschied das Gericht zugunsten der 42-Jährigen. Sie musste rückwirkend angestellt werden - mehr dazu in Kinder über Gleise: Lehrerin bekommt recht.

Bahnübergang Leobendorf

APA/Herbert Pfarrhofer

Lehrerinnen hatten Kinder über einen geschlossenen Bahnübergang in Leobendorf gebracht

Mit der dritten Lehrerin schloss der Stadtschulrat kürzlich im Oktober einen Vergleich. Sie ist nun seit 1. November wieder angestellt, allerdings nicht rückwirkend. Eine weitere Lehrerin war pragmatisiert. Nach einem Disziplinarverfahren wurde sie vor dem Sommer abgemahnt. „Für uns ist die Sache damit erledigt“, heißt es aus dem Wiener Stadtschulrat.

Gruppe wollte Zug zurück nach Wien noch erreichen

Auslöser für die Entlassungen und das Disziplinarverfahren war ein Vorfall am 28. Juni 2016. Nach einem Ausflug auf die Burg Kreuzenstein wollte die Gruppe noch unbedingt einen Zug erreichen. Dieser stand bereits in der Haltestelle.

Die Schranken, welche die Gruppe queren musste, waren schon geschlossen. Dennoch schlüpften Schüler, Lehrer und Begleitpersonen unter den Schranken durch. Nur wenig später fuhr ein Eilzug durch die Haltestelle. Ein Zeuge hatte den Vorfall beobachtet und die Polizei informiert.

Strafrechtlich hatte es für die Lehrerinnen übrigens keine Konsequenzen gegeben. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hatte das Verfahren eingestellt. Es habe weder eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit gegeben, noch vorsätzliche fahrlässige Gemeingefährdung, hieß es von der Behörde.

Hubert Kickinger, wien.ORF.at