Seisenbacher: Neue Rechtsmittel gegen Ausreise

Peter Seisenbacher hat in der Ukraine erneut Rechtsmittel gegen einen Ausreisebescheid der Migrationsbehörde eingelegt. Seisenbacher war diesem Bescheid im Oktober nicht gefolgt.

Wegen Verstößen gegen das ukrainische Fremdenrecht wurde Seisenbacher per Bescheid am 6. Oktober zum Verlassen des Landes bis 12. Oktober aufgefordert. Diesem Bescheid ist Seisenbacher nicht gefolgt, die Behörde hat bisher auf einen möglichen Antrag auf Zwangsdeportation verzichtet - mehr dazu in Seisenbacher: Verstoß gegen Fremdenrecht?.

Nachdem das Kiewer Verwaltungsgericht einen Antrag Seisenbachers gegen den Ausreisebescheid am 25. Oktober wegen Nichtzuständigkeit des Gerichts zurückgewiesen und deshalb in der Sache auch nicht behandelt hatte, brachte der Österreicher seinen Antrag nunmehr am 6. November beim Gericht des Kiewer Schewtschenko-Bezirks ein. Als Resultat eines computerisierten Auswahlverfahrens ist der stellvertretende Leiter des Bezirksgerichts für den Antrag zuständig, Verhandlungstermine liegen bisher keine vor.

Keine gültigen Reisedokumente

Die von Österreich begehrte Auslieferung von Seisenbacher war zuvor im Oktober wegen Verjährung in der Ukraine der ihm von der Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfenen Sexualdelikte mit Minderjährigen abgelehnt worden - mehr dazu in Seisenbacher: Verjährung möglich.

Nachdem seine zwei österreichische Reisepässe von der österreichischen Botschaft in Kiew auf Grundlage einer Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Tulln annulliert worden sind, verfügt der Ex-Sportler derzeit über keine gültigen Reisedokumente. Seisenbacher, für den die Unschuldsvermutung gilt, kann daher lediglich nach Absprache mit österreichischen Behörden die Ukraine in Richtung Österreich verlassen, wo auf ihn ein Prozess am Landesgericht Wien warten würde.