Medialer „Rufmord“ vor BUWOG-Prozess

Am 12. Dezember soll der BUWOG-Prozess beginnen. Einen Tag davor will der OGH klären, ob die geplante Richterin zugelassen wird. „Unfassbar“, sagte Anwalt Manfred Ainedter. Der Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser spricht sogar von Rufmord.

Insgesamt 15 Personen sind im BUWOG-Prozess angeklagt. Zwei Wochen vor Prozessbeginn präsentierten Grassers Anwälte, Ainedter und Norbert Wess, ein Gutachten zum medialen Umgang mit der Causa. Der deutsche Anwalt Ralf Höcker - bekannt aus dem Fall Kachelmann - wirft den Medien darin „Vorverurteilung“ und „Rufmord“ vor. Das Gutachten wurde von Grasser sowie seinen Mitangeklagten Walter Meischberger und Ernst Plech in Auftrag gegeben.

Es befasst sich auf über 500 Seiten mit rund 1.000 Beiträgen aus Zeitungen, Zeitschriften und Internetportalen, Auszügen aus Hörfunk- und Rundfunksendungen, einem Dutzend Bücher sowie Fotos und Mitschnitten von Veranstaltungen. Höcker hat das Gutachten gemeinsam mit der Rechtsanwältin Anja Wilkat verfasst.

Fall „übersteigt den Fall Kachelmann“

„Dass die Herren Grasser, Meischberger und Plech nichts Unrechtes gemacht haben, daran dürfte in diesem Land niemand mehr glauben“, sagte Höcker. Ob das Strafverfahren in diesem Zusammenhang überhaupt noch fair sein könne, bleibe abzuwarten - „wir meinen nicht“, so der Deutsche, und deutete ein Rechtsmittel gegen eine allfällige Verurteilung an. „Es könnte sehr eng werden, diesmal für die Republik Österreich.“

Die „Enthüllungsberichterstattung“ in der Causa sei einseitig und unausgewogen gewesen, etwa indem nur besonders belastende Akteninhalte herausgegriffen worden seien oder Stellungnahmen der Betroffenen gar nicht erst eingeholt oder als unglaubhaft abgetan worden seien, sagte Höcker. Selbst das mittlerweile berühmte Zitat Meischbergers sei „gefälscht“ worden, denn dieser habe in dem von Ermittlern abgehörten Telefonat nicht „Was woar mei Leistung“ sondern „Wo woar mei Leistung“ gesagt.

Dieser Fall „übersteigt den Fall Kachelmann“, den er in Deutschland vertreten habe, so Höcker. Es gebe keinen anderen Fall, in dem über acht Jahre lang eindeutig vorverurteilt worden sei. Staatliche Medien, Künstler und staatliche Hochschulen hätten da mitgemacht. Die Journalisten hätten das „politische Ziel“ gehabt, „bestimmte Personen in den Knast zu schreiben“, sagte er. Dadurch sei ein „Ermittlungsdruck auf die Behörden“ ausgelöst worden, und jetzt ein „Verurteilungsdruck“, sagte der Anwalt.

Auch zweites Gutachten ortet Vorverurteilung

Grassers Verteidiger Wess präsentierte zusätzlich noch ein Gutachten der Universitätsprofessorin Katharina Pabel. Sie hat sich mit dem Schutz der Unschuldsvermutung gegenüber Medienberichterstattung in der Rechtsprechung des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) befasst. Auch sie ortet - gestützt auf das Höcker-Wilkat-Gutachten - eine Vorverurteilung der Betroffenen in der Öffentlichkeit.

„Die Berichterstattung wurde von den staatlichen Stellen erheblich unterstützt und zum Teil überhaupt erst ermöglicht, nachdem sich vielfach Veröffentlichungen zentral auf Informationen stützten, die erst durch Indiskretionen bei den Ermittlungsbehörden bekanntwurden“, richtet sie schwere Vorwürfe gegen die Justiz. Beide Gutachten wurden - zusammen mit seiner Gegenäußerung - bereits bei Gericht vorgelegt, sagte Ainedter.

Großer Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht

APA/Helmut Fohringer

Großer Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht

Vor Prozessbeginn muss OGH sprechen

Am 11. Dezember wird der OGH den Fall Villa Esmara betreffend Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics behandeln. Petrikovics ist auch in der Causa BUWOG angeklagt. Daher ist fraglich, ob Richterin Marion Hohenecker den BUWOG-Prozess wie geplant leiten kann. Denn Hohenecker war schon bei der Villa Esmara die Richterin von Petrikovics und wurde dadurch auch für das BUWOG-Verfahren mit insgesamt 15 Angeklagten zuständig. Allerdings urteilte Hohenecker in erster Instanz im Villa-Esmara-Prozess nicht über Petrikovics, weil er verhandlungsunfähig war.

Zentrale Frage

Welche Richterin ist nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils für einen Mitangeklagten nun für den Angeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics zuständig: Hohenecker oder Csarman?

Der von ihr Verurteilte mitangeklagte Ronald Leitgeb hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil wurde aufgehoben und eine andere Richterin, Caroline Csarmann, wurde in erster Instanz neu für Leitgeb zuständig. Nun muss geklärt werden, ob über beide Angeklagte - Leitgeb und Petrikovics - dasselbe Gericht urteilen soll oder ob Petrikovics bei Richterin Hohenecker bleibt, während Leitgeb vor die neue Richterin Csarmann treten muss.

Prozessbeginn wackelt

Von der Entscheidung des OGH über die Richterin hängt auch der Prozessbeginn ab. Zwar verkündet der OGH seine Entscheidungen üblicherweise noch am selben Tag. Für den BUWOG-Prozess wäre es aber quasi in letzter Sekunde. Spricht sich der OGH gegen Hohenecker aus, könnte das quasi erst in letzter Minute vor Prozessbeginn klargestellt werden.

Dann müssten eine neue Richterin, ein neuer Richter bestellt und der Prozessbeginn verschoben werden. Hohenecker bereitete sich bereits Monate auf den Prozess vor. Der Beginn des BUWOG-Prozesses unter einem neuen Richter könnte sich dann um Monate verschieben.

Prüfung für Ainedter „Sensation“

Schon vorher hatte sich Ainedter zum Prozess zu Wort gemeldet, allerdings zur Prüfung durch den OGH. Er bezeichnete diese als „Sensation“, die auch auf den BUWOG-Prozess gegen Grasser Auswirkungen haben kann. Dass die Generalprokuratur selber, also von Amts wegen und nicht auf Antrag eines Verteidigers, diese Prüfung durchführe, überrascht den Juristen. Wichtig sei nun, dass die Prüfung unbedingt vor Prozessbeginn des BUWOG-Verfahrens beendet sein müsse, sagte Ainedter. Denn das würde Klarheit über die Richterzuständigkeit für die BUWOG schaffen.

Es sei „unfassbar“, dass jetzt bis kurz vor Weihnachten offenbleibe, ob der Prozess am 12. Dezember überhaupt beginnen könne. Ainedter sprach von einem „neuen Höhepunkt in der Pleiten-, Pech- und Pannenserie“ rund um das Verfahren, sagte er bei einer Pressekonferenz. Ainedter kündigte an, er werde persönlich zum Gerichtstag des OGH am 11. Dezember kommen.

15 Angeklagte, maximal zehn Jahre Haft

Ab dem 12. Dezember sollen sich im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts insgesamt 15 Angeklagte vor einem Schöffensenat verantworten. Die Anklagevorwürfe lauten auf Untreue, Bestechung, Geschenkannahme durch Beamte, Beweismittelfälschung, Begünstigung, Geldwäsche und Unterschlagung. Die maximale Strafe wären zehn Jahre Haft. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Sie haben die Vorwürfe stets bestritten.

Zur Untermauerung ihrer Anklage hat die Staatsanwaltschaft 166 Personen zur Zeugeneinvernahme beantragt - darunter etwa der Banker Julius Meinl, Ex-ÖIAG-Chef Peter Michaelis, Ex-ÖBB-Chef Martin Huber, Investor und Ex-Hypo-Alpe-Adria-Vorstandschef Tilo Berlin und Ex-Finanzminister Hannes Androsch (SPÖ) sowie Ex-Finanzstaatssekretär Alfred Finz (ÖVP). Auch Abhörprotokolle aus Telefonüberwachungen sollen beim Prozess vorgespielt werden.

Laut Anklage zwei Tatbereiche

Konkret geht es um zwei Tatbereiche: Grasser und seine Vertrauten Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Peter Hochegger sollen im Zuge der BUWOG-Privatisierung im Jahr 2004 von den Bietern Geld gefordert haben, um ihnen dafür im Gegenzug entscheidende Informationen zu liefern. Ein Prozent des Kaufpreises, rund 9,6 Mio. Euro, sollen so an das Quartett geflossen sein. Der Weg des Geldes führte die Ermittler über Zypern nach Liechtenstein und in die Schweiz.

Auch beim zweiten Fall, der Einmietung der Finanz in den Linzer Büroturm Terminal Tower, soll durch Grasser bzw. seine Vertrauten Bestechungsgeld verlangt worden sein. Nach der Forderung von 700.000 Euro sollen dann aber nur 200.000 Euro geflossen sein, die ebenfalls auf die vier aufgeteilt wurden, so die Anklage. Der Linzer Büroturm wurde von 2006 bis 2008 gebaut.

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