Elfjährige missbraucht: Fünf Jahre Haft

Ein 47-Jähriger ist am Mittwoch - nicht rechtskräftig - im Wiener Landesgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine Stieftochter sexuell missbraucht haben soll. Beim ersten Übergriff war das Mädchen laut Anklage elf Jahre alt.

Der 47-Jährige wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Vergewaltigung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses verurteilt. Auf den Schuldspruch reagierte er fassungslos. „Ich muss ins Gefängnis, Herr Richter?“, fragte er nach der Rechtsbelehrung. Neben der Freiheitsstrafe wurde der Mann zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro an die inzwischen 19-Jährige verurteilt.

In seiner Urteilsbegründung bemerkte der Richter, die Aussagen der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommenen Betroffenen wären „ausreichend“ gewesen, „um festzustellen, dass ihre Schilderungen der Wahrheit entsprechen“. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Obszöne Nachrichten als Auslöser für Anzeige

Der Angeklagte soll die Tochter seiner langjährigen Lebensgefährtin mit elf Jahren das erste Mal vergewaltigt haben. Vor Gericht landete der Mann aber erst, nachdem er im Vorjahr wieder Kontakt zu der nun 19-Jährigen aufgenommen hatte und ihr per Smartphone obszöne Nachrichten zukommen ließ. Die 19-Jährige reagierte aufgebracht und beschloss am nächsten Tag, die Polizei zu informieren.

Sie bestellte die Beamten telefonisch in das Lokal des Stiefvaters, nachdem sie den Gastronomen dort zur Rede stellen wollte. Diese Unterredung geriet allerdings außer Kontrolle. Die 19-Jährige griff zu einem Küchenmesser und stach dem 47-Jährigen in die linke Hand sowie in die Oberlippe. Der Mann habe sie vor Jahren vergewaltigt, teilte sie beim Eintreffen der Polizei mit. Die junge Frau wurde für die Messerattacke im November 2016 wegen schwerer Körperverletzung rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Bereits vor Jahren Lehrerin anvertraut

In seinem eigenen Verfahren bestritt der 47-Jährige die sexuellen Übergriffe: „Sie lügt.“ Er habe zwar die anzüglichen Mitteilungen abgeschickt, doch wären diese Auswuchs seines damals ausgiebigen Alkoholkonsums gewesen: „Das war in der Nacht. Ich war betrunken.“ Sein Verteidiger verwies in seinem Schlussplädoyer auf angebliche Widersprüche der jungen Frau und bekräftigte: „Klipp und klar, sie hat gelogen.“

Der Fall ist insofern bemerkenswert, als die Betroffene schon im Jahr 2009 mit Hilfe einer Lehrerin, der sie sich anvertraut hatte, den Partner ihrer Mutter wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt hatte. Als sie bei der Staatsanwaltschaft dazu als Zeugin aussagen sollte, traf sie zufällig am Gang mit dem Verdächtigen und ihrer Mutter zusammen, die ihr bis heute nicht glaubt. Diese Begegnung dürfte das Mädchen überfordert haben - in der anschließenden kontradiktorischen Befragung zog sie die Anschuldigungen zurück.

Mutter glaubt Tochter bis heute nicht

Im Jänner 2017 fand dann im Hinblick auf das letztjährige Geschehen eine zweite kontradiktorische Befragung statt, in der die 19-Jährige im Detail die Erlebnisse aus ihrer Kindheit schilderte. Ihre Mutter glaubt ihr bis heute nicht - ein Umstand, auf den der Richter auch in seiner Urteilsbegründung zu sprechen kam: „Sie ist nicht nur Opfer eines Sexualstraftäters, sondern auch ihrer Mutter, die weiter mit ihrem Peiniger zusammenlebt und diesen unterstützt.“