BUWOG-Prozess: Neuer Antrag gegen Richterin

Am Dienstag soll der Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte starten. Grasser und sein Anwalt wollen gleich zu Prozessbeginn neuerlich einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin stellen.

Das kündigte der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser in einem Interview in der Zeitung „Österreich“ (Sonntag) an. Vergangenen Donnerstag war Grasser - der die Buwog-Richterin wegen Twitter-Kommentaren ihres Ehemanns für befangen hält - mit einem Ablehnungsantrag abgeblitzt. Der Angeklagte und sein Anwalt sprachen von Vorverurteilungen in etwa einem Dutzend Tweets - mehr dazu in Grasser blitzt mit Ablehnungsantrag ab.

Großer Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht

APA/Helmut Fohringer

Der Schwurgerichtssaal wurde extra renoviert

Grasser über Tweets „schockiert“

In der Zeitung äußerte sich der Ex-Minister „schockiert“ über die Tweets, die der Ehemann der Richterin auf Twitter seit 2015 gepostet habe. „Ich hab eine harte Schale und bin nicht wehleidig - aber wenn der Ehemann der meinen Prozess führenden Richterin dann noch postet, wenn ein Tatort, in dem ein Heckenschütze Leute wegen des Versagens der Justiz erschießt, Realität wäre, sei ich in Lebensgefahr, dann erfüllt mich das mit tiefer Sorge, dass ich kein faires und objektives Verfahren zu erwarten habe“, so Grasser.

„Wir werden Dienstag beim Start des Prozesses neuerlich einen Befangenheitsantrag stellen“, kündigte Grasser an. Das bedeute, dass das Verfahren ganz am Schluss - nach einem Jahr und 200 Zeugen - „noch einmal wiederholt werden muss, wenn der OGH dann feststellt, dass diese Befangenheit gegeben war.“ Der Aufwand dafür wäre „irrsinnig“. Im Vorfeld habe ihn selber dieser Prozess bereits weit über eine Million gekostet. Er habe nur einen einzigen Wunsch, wird Grasser zitiert: „Ich will ein faires, objektives Verfahren -und einen angesehenen, unangreifbaren Richter. Es geht ja um meine Existenz, um mein Leben.“

Grasser fühlt sich medial vorverurteilt

Ab Dienstag werde „die schwierigste Situation meines Lebens werden“, glaubt Grasser. Aber „wenn man, so wie ich, acht Jahre Hetzjagd hinter sich hat, dann wünscht man sich, dass das Verfahren endlich beginnt - und dass auch ich die faire Chance habe, all diese falsch in der Öffentlichkeit dargestellten Dinge richtigzustellen. Ich werde in diesem Prozess um Gerechtigkeit kämpfen. Ich will nur mein Leben zurück.“

Grasser fühlt sich ganz generell vorverurteilt: Es habe bisher „25.000 Medienartikel gegen mich gegeben - mehr als 95 Prozent mit Vorverurteilung“. Der deutsche Anwalt Ralf Höcker - bekannt aus dem Fall Kachelmann - wirft den Medien darin „Vorverurteilung“ und „Rufmord“ vor. Das Gutachten wurde von Grasser sowie seinen Mitangeklagten Walter Meischberger und Ernst Plech in Auftrag gegeben - mehr dazu in Medialer „Rufmord“ vor BUWOG-Prozess.

Zuständigkeitsfrage am Montag geklärt

Ob der Prozess wie geplant am 12. Dezember beginnen kann, hängt jedoch von der Zuständigkeit von Richterin Marion Hohenecker ab. Gegen deren Zuständigkeit für das Strafverfahren im Wiener Straflandesgericht sind mehrere Angeklagte rechtlich vorgegangen. Nun ist am Montag der OGH am Zug ist um zu entscheiden, ob sie oder ein anderer Richter, eine andere Richterin den Schöffensenat anführt. Laut Verteidiger ist Hohenecker nämlich für die Causa gar nicht zuständig.

Angelpunkt ist die Zuständigkeit Hoheneckers für den mitangeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics. Weil sie für ihn im Villa Esmra-Untreueverfahren zuständig ist, hat sie auch den Grasser-Prozess übertragen bekommen und bereitet sich seit Monaten darauf vor. Sollte sie die Zuständigkeit für Petrikovics aber durch einen OGH-Spruch verlieren, dann könnte auch ihre Zuständigkeit für den Grasser-Prozess wackeln. Daher wird die OGH-Entscheidung Montagnachmittag mit Spannung erwartet.

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