Warnungen vor Silvester-Raketen

Vor den Silvesterfeiern warnt das Innenministerium vor Feuerwerks-Einkäufen im benachbarten Ausland. Die Wiener Feuerwehr mahnt zur Vorsicht, der größte Fehler beim Abschießen von Raketen sei „Unachtsamkeit“.

„Ausschließlich Kategorie 1 verwenden, das gesamte Stadtgebiet von Wien ist betroffen. Wenn man ein freies Feld außerhalb eines Ortsgebiets zur Verfügung hat, ist auf die Zustimmung des Grundeigentümers zu achten. Man kann sich nicht irgendwo hinstellen und mit den Raketen herumschießen“, erläuterte Christian Feiler, Sprecher der Feuerwehr Wien, in der ORF-Sendung „Mittag in Österreich“.

Silvester Feuerwerk

ORF

Auf großen Plätzen gibt es organisierte Feuerwerke

Der größte Fehler ist für Feiler „die Unachtsamkeit“: „Zu Silvester mit dem einen oder anderen Glas Sekt wird leider nicht mehr die richtige Sorgfalt eingehalten. Wenn man dann nicht auf einen sicheren Stand der Rakete achtet, kann es leicht passieren, dass sie nicht dorthin fliegt wo man möchte.“

Wasser gegen Fehlzünder

Als sicheren Stand empfiehlt Feiler „eine Getränkekiste, alle Flaschen gefüllt, eine Flasche leer - und in dieser stabilen Getränkekiste habe ich dann auch die Sicherheit, dass die Rakete nach oben abzieht“.

Sollte die Rakete nicht abgehen „muss man sich Zeit nehmen. Mindestens eine Viertelstunde lang sollte man sich nicht an die Rakete annähern, dann im wahrsten Sinne des Wortes im Wasser ertränken und dann in einer Problemstoffsammelstelle abgeben“.

Innenministerium: Keine Einkäufe im Ausland

Neben Unachtsamkeit und fehlendem Gefahrenbewusstsein sei vor allem die Verwendung von verbotenen bzw. nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen Grund für Unfälle und Verletzungen, hieß es vom Entschärfungsdienst des Innenministeriums. Feuerwerkskörper sollten daher nur im Fachhandel erworben werden.

Das Innenministerium warnte außerdem vor Feuerwerks-Einkäufen im benachbarten Ausland oder in Webshops. Die dort erstandenen Artikel würden oft nicht den heimischen Sicherheitsvorschriften und den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 entsprechen.

Feuerwerkskörper, die seit Jänner 2010 erhältlich sind oder neu auf den Markt kommen, mussten bereits in den vergangenen Jahren das CE-Kennzeichen aufweisen. Dabei handelt es sich um die Buchstaben CE in Verbindung mit der Registriernummer, einem genormten Zahlen- und Buchstabencode. Seit Juli 2017 ist die CE-Kennzeichnung für alle pyrotechnischen Produkte verpflichtend.

Tipps für ein sicheres Feuerwerk

Was beim Zünden, Hantieren und Lagern von Feuerwerken zu beachten ist, erklärt Christian Feiler von der Wiener Berufsfeuerwehr.

Strafen bis zu 3.600 Euro möglich

Damit das Silvesterfeuerwerk (Klassen F 1 und F 2) ungefährlich bleibt, rät das BMI unter anderem, sich an die Gebrauchsanweisungen zu halten, Sicherheitsabstände zu berücksichtigen und pyrotechnische Gegenstände nicht in der Nähe von brennbaren oder leicht entzündlichen Bereichen einzusetzen. Feuerwerkskörper dürfen niemals in Hosentaschen aufbewahrt oder ein zweites Mal angezündet werden und seien unbedingt von Kleinkindern fernzuhalten.

Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen sind Strafen bis zu 3.600 Euro vorgesehen. Die betreffenden pyrotechnischen Gegenstände können von der Polizei beschlagnahmt werden. Diese wird anlässlich des Jahreswechsels stärker im Einsatz sein und vermehrt Kontrollen durchführen, hieß es vom BMI.

Versand von Raketen strafbar

Der Versandhandel mit pyrotechnischen Gegenständen (z.B. durch Post, Zustell- oder Paketdienst) an Letztverbraucher ist generell strafbar - für Verbraucher und Händler. In den vergangenen Jahren habe der Entschärfungsdienst ein Zunehmen des Internet-Versandhandels bei pyrotechnischen Erzeugnissen beobachtet.

Oft handle es sich dabei um Online-Shops im Ausland, deren Produkte nicht dem Pyrotechnikgesetz 2010 entsprechen und ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Verwender aufweisen. Da die Verpackungen der versendeten Gegenstände oft nicht als Gefahrengut gekennzeichnet sind, wies das BMI außerdem auch auf die Gefährdung hin, die dadurch für den Zustelldienst besteht.

Parkplätze abseits von Balkonen

Damit Auto oder Motorrad die Silvesternacht unbeschadet von Raketen und Krachern überstehen, sollten deren Besitzer sie am Besten an einem möglichst ruhigen Platz abstellen, riet der ARBÖ. Am geeignetsten seien dafür Parkhaus oder Garage.

Bestehen solche Möglichkeiten nicht, sollen zumindest Parkplätze in der Nähe von Balkonen gemieden werden, diese werden oft als „Raketenstartbasen“ genützt. Auch dicht bewohnte Großstadtviertel in unmittelbarer Nähe von Silvestergroßveranstaltungen oder Gaststätten seien nicht als optimale Fahrzeugabstellplätze zu empfehlen, hieß es weiter.

Kommt es zu Schäden, muss grundsätzlich derjenige dafür zahlen, der sie verursacht hat. Doch gerade nach der Silvesternacht kann oft der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden. Ist der Schädiger unbekannt, komme es laut ARBÖ darauf an, ob eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besteht, in der ein entsprechender Schadensfall berücksichtigt ist. Sind solche Schäden gedeckt, sollte so rasch wie möglich die Versicherung verständigt werden.

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