Patienten zahlen nicht mehr für Transporte

Seit 1. Jänner müssen sich Patienten nicht mehr finanziell an Krankentransporten beteiligen. Das ist eine der Maßnahmen aus der zweiten Runde der Harmonisierung von Kassenleistungen der Gebietskrankenkasse (WGKK).

Bisher zahlten Patienten die einfache oder doppelte Rezeptgebühr, abhängig davon, ob der Transport mit einem Fahrtendienst oder liegend bzw. in einem Krankenwagen durchgeführt wurde. Für Transporte, die seit 1. Jänner 2018 in Anspruch genommen werden, müssen WGKK-Versicherte keine Kostenbeteiligung mehr leisten, hieß es am Montag.

Außerdem kommt es mit dem zweiten Paket der Harmonisierung zu Angleichungen bei kieferorthopädischen Behandlungen, hier wird der Selbstbehalt von 50 auf 30 Prozent gesenkt. Bei Kontaktlinsen bekommen Patienten, die sehr stark kurzsichtig und somit auf Linsen angewiesen sind, künftig deutlich mehr dazugezahlt. Bisher hat es 166 Euro Zuzahlung für zwei Jahre gegeben. Nun wird der Betrag auf 1.328 Euro angehoben. Änderungen gibt es auch bei unentbehrlichem Zahnersatz und Perücken bei onkologischer Behandlung.

Verbesserungen von rund acht Mio. Euro

„Bei dem zweiten Leistungspaket geht es um Verbesserungen von rund acht Mio. Euro, die unseren Versicherten zu Gute kommen“, betonte WGKK-Obfrau Ingrid Reischl. Insgesamt stellt die WGKK laut eigenen Angaben rund zwölf Mio. Euro für die ersten beiden Schritte der Leistungsangleichung zur Verfügung. Im ersten Schritt wurde etwa der Familienzuschlag zum Krankengeld geändert bzw. der Zuschuss zur Zeckenschutzimpfung von zwei auf vier Euro erhöht.

Rund um die Krankentransporte hatte es im Vorjahr Diskussionen gegeben. Das Wiener Rote Kreuz hatte 35 Mitarbeiter zur Kündigung angemeldet. Die Zahl der Betroffenen ist reduziert worden, bei einem Runden Tisch wurde auch eine gemeinsame Leitstelle aller Rettungsorganisationen sowie eine Formulierung von Qualitätskriterien angekündigt - mehr dazu in Weniger Kündigungen bei Rotem Kreuz (wien.ORF.at; 31.7.2017).

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