Gericht setzt Frist für Meinl-Anklage

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat der Staatsanwaltschaft Wien eine Frist gesetzt und verlangt, dass diese bis zum 31. Jänner entscheidet, ob sie Julius Meinl V. anklagt oder die Ermittlungen einstellt.

Das OLG Wien sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Staatsanwaltschaft das Beschleunigungsgebot verletzt habe, also das Verfahren nicht ohne unnötige Verzögerung durchführe. Seit der erstgerichtlichen Beschlussfassung seien keine weiteren Ermittlungsschritte mehr erfolgt, kritisiert das OLG Wien laut der Tageszeitung „Die Presse“.

40-seitige Anklageschrift im Jahr 2014

Ende Dezember 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Wien nach dreieinhalb Jahre dauernden Ermittlungen eine 40-seitige Anklageschrift zugestellt. Darin wurde Meinl V. und anderen die Ausschüttung einer Sachdividende in Höhe von rund 212 Millionen Euro Anfang des Jahres 2009 vorgeworfen, die der Meinl Bank einen Vermögensschaden zugefügt habe.

Die Angeklagten erhoben vor dem OLG Wien Einspruch und bekamen im April 2015 vom OLG Wien recht: Das Gericht wies die Anklage zurück. Mangels eines wissentlichen Befugnismissbrauchs sei auch nach weiteren Ermittlungen eine Verurteilung der Angeklagten nicht wahrscheinlich. Eine weitere Sachaufklärung sei unumgänglich. Mit dem vorliegenden Ermittlungsstand sei keine Hauptverhandlung durchführbar, hielt damals das OLG Wien in seinem Beschluss fest - mehr dazu in Untreue-Anklage: Meinl erhebt Einspruch.

Staatsanwaltschaft hat „noch einige Tage Zeit“

Im Sommer 2015 habe die Staatsanwaltschaft dann noch die Rechtsvertreter und Wirtschaftsprüfer der Bank einvernommen. Eine weitere Anklage gab es aber nicht. Der Antrag der Meinl Bank, das Verfahren einzustellen, wurde zwar nicht genehmigt, aber dafür die Frist bis zum 31. Jänner gesetzt. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien verwies auf Anfrage darauf, dass bis zum 31. Jänner noch einige Tage Zeit seien.

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