Chihuahua getötet: Bedingte Haft

Einem Street-Art-Künstler wurde am Donnerstag am Straflandesgericht vorgeworfen, eine Studentin geschlagen, ein Denkmal verunstaltet und einen kleinen Hund getötet zu haben. Er wurde zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.

Erklärungsbedarf hatte ein Wiener Street Art-Künstler am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen. Die Anklage legte ihm gleich mehrere Vergehen zur Last. Im Herbst 2017 hatte er einer Studentin auf einer Rolltreppe in der U-Bahn-Station vor der Universität einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Zudem verunstaltete er laut Staatsanwaltschaft ein Denkmal und einen Brunnen.

Widersprüchliche Aussagen

Am Schwersten wog für Richterin Minou Aigner - einer bekennenden Tierfreundin und ausgewiesenen Hundeliebhaberin - aber der Vorwurf, der zurück in den Sommer 2010 datierte. Damals war der Künstler auf der Donauinsel joggen, als ihm ein Chihuahua nachlief. Der kleine Hund habe „nur spielen wollen“ bzw. „sich gefreut“, erinnerte sich der Besitzer des Tieres.

Der Jogger habe aber sogleich „richtig ausgeholt“ und „Pippi“ einen wuchtigen Tritt verpasst, worauf der nur 1,2 Kilogramm schwere Vierbeiner „eineinhalb Meter durch die Luft in den Staub, in den Schmutz geflogen ist“, wie der Zeuge schilderte. „Eine, zwei Stunden später war er tot“, berichtete der Besitzer der entsetzten Richterin.

„Die Geschichte stimmt überhaupt nicht“, widersprach der Angeklagte dieser Darstellung. Der Chihuahua sei ihm - angeblich sogar zähnefletschend - nachgelaufen, habe nach ihm geschnappt und sich schließlich in seinen Beinen verfangen: „Er hat meine Beine nicht abgeschätzt. Er hat etwas abbekommen“. Hingetreten habe er nicht, versicherte der Künstler. Vielmehr sei der Hund nach dem Zwischenfall noch gegen ein Liegebett aus Metall gelaufen, zusammengebrochen und liegengeblieben. Möglicherweise aufgrund eines Hitzschlags, vermutete der Künstler: „Es war heiß, er hat einen Stress gehabt.“

Zeuge bestätigt Version des Opfers

Ein Tierarzt hatte nach Todeseintritt allerdings ein Schädel-Hirn-Trauma als kausal für das Ableben festgestellt. „Grundsätzlich möchte ich sagen, dass ich kein aggressiver Mensch bin“, blieb der Angeklagte dessen ungeachtet bei seiner leugnenden Verantwortung. Auch die Studentin habe er nicht geschlagen. Diese hätte sich an ihm vorbeigedrängt und ihn „Idiot“ genannt: „Da habe ich ihr mit dem Zeigefinger auf die Stirn getippt und gefragt, ob sie deppert ist.“ Ein völlig unbeteiligter Zeuge sah allerdings ebenfalls einen Faustschlag und bestätigte die Version der jungen Frau.

Schließlich ging es in der Verhandlung noch um das Denkmal für den Bildhauer Georg Raphael Donner am Schwarzenbergplatz und den Donnerbrunnen am Neuen Markt. An ersterem brachte der Street Art-Künstler Anfang des Vorjahrs eine Platte mit der Aufschrift „Friedensengel IV“ an, am Brunnen eine Engelsfigur mit goldenen Häschen aus Kunstharz.

Zehn Monate bedingte Haft

Die Richterin nannte das „Machwerk“, der Angeklagte sah darin „eine Erweiterung von Donner“. Er habe dessen Arbeit nicht entweihen wollen: „Ich komme mit meinen Arbeiten dem Auge des Betrachters entgegen. Sie sind nie obszön.“ Dass die Kulturabteilung der Stadt Wien seine Ergänzungen im September entfernte, kritisierte der freischaffende Maler und Bildhauer: „Ich finde es bedenklich, wenn man eine Kunstform mutwillig zerstört und entfernt.“

Am Ende wurde der bisher unbescholtene Mann in sämtlichen Anklagepunkten für schuldig befunden und wegen Tierquälerei, Körperverletzung und Sachbeschädigung zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt, wobei die Richterin von einer Schadenssumme von etwas über 1.000 Euro ausging. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.