Toter Rekrut: Verdächtiger enthaftet

Jener 22-Jährige, der im Oktober einen 20-jährigen Rekruten in einer Kaserne erschossen haben soll, wurde enthaftet. Es bestehe kein Tatverdacht wegen Mordes mehr, stattdessen wird wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt.

Der zuständige Haftrichter ging nur noch vom Verdacht auf grob fahrlässige Tötung aus und hielt nach über dreimonatiger U-Haft eine weitere Inhaftierung des bisher unbescholtenen 22-Jährigen für nicht angemessen. An die Enthaftung wurden zwei Auflagen geknüpft. Der junge Mann verpflichtete sich, keine berufliche Tätigkeit beim Bundesheer mehr auszuüben. Außerdem wurde ihm per Weisung der Umgang mit Schusswaffen untersagt, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert diese Entscheidung nicht.

„Wir sind nicht der Meinung des Gerichts. Wir werden uns gegen die Enthaftung beschweren“, teilte Behördensprecherin Nina Bussek mit. Die Staatsanwaltschaft beharrt demgegenüber vorerst weiter auf Mordverdacht und verweist darauf, dass noch einige Gutachten - vor allem die Expertise eines Schießsachverständigen - ausständig sind. Der Rechtsvertreter des Soldaten, Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat), sprach gegenüber der APA davon, dass der Verdacht auf eine Vorsatztat weggefallen sei. Weiters wollte er sich nicht zur Enthaftung äußern.

Verdächtiger will gestolpert sein

Am Freitag war es zu einer zweieinhalbstündigen Tatrekonstruktion in der Kaserne gekommen. Dabei hatte der Verdächtige die Möglichkeit, den Geschehensablauf am 9. Oktober 2017 zu erklären. Im Anschluss wurde der Verdächtige vom Staatsanwalt, dem Gerichtsmediziner und einem Schießsachverständigen eingehend befragt. Der Ballistiker wollte dem Vernehmen nach vor allem ergründen, wie die Patrone in den Lauf der Waffe gekommen war und weshalb diese entsichert war. Thema war auch, warum der 22-Jährige - entgegen einer Vorschrift - die Waffe vor dem Betreten des Containers nicht abgelegt hatte - mehr dazu in Toter Rekrut: Schütze will gestolpert sein.

Der Schütze konnte sich beim Lokalaugenschein wieder an das Geschehen erinnern. Der 22-Jährige, der sich wegen Mordverdachts in U-Haft befindet und der bisher Erinnerungslücken geltend gemacht hatte, gab an, er hätte den schlafenden 20-Jährigen wecken wollen. Er sei dabei gestolpert und hätte sich am Abzug seines Sturmgewehrs StG 77 festgehalten, worauf es krachte - mehr dazu in Wachsoldat erschoss Kameraden.

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