Rechtsextreme Gruppierung im Visier der Justiz

Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist ein Ermittlungsverfahren gegen den heimischen Ableger der neonazistischen Europäischen Aktion (EA) anhängig. Der mutmaßliche Anführer der Gruppierung sitzt in U-Haft.

Seit mehr als 13 Monaten sitzt Hans B., der „Landesleiter für Österreich“ und damit mutmaßliche Kopf der rechtsextremen Gruppierung, in U-Haft. Er soll gemeinsam mit mehreren Mitstreitern die Beseitigung der Bundesregierung, das Installieren einer neuen „Reichsregierung“ und in weiterer Folge den Anschluss an ein „Großdeutsches Reich“ angestrebt haben.

Die Ermittlungen laufen in Richtung nationalsozialistischer Wiederbetätigung, unter anderem im Sinne des Paragrafen 3a Verbotsgesetz - dafür sieht das Gesetz Freiheitsstrafen zwischen zehn und 20 Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit lebenslange Haft vor -, staatsfeindlicher Verbindungen (Paragraf 246 Strafgesetzbuch) und Verhetzung.

Ermittlungen gegen acht Beschuldigte

Mehrere Haftbeschwerden und zuletzt eine Grundrechtsbeschwerde des bereits am 22. Dezember 2016 inhaftierten „Landesleiters“ wurden vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) bzw. dem Obersten Gerichtshof (OGH) zurückgewiesen. Wie der Sprecher des Landesgerichts für Strafsachen, Thomas Spreitzer, mitteilte, ist die über Hans B. verhängte U-Haft bis zum 16. März rechtswirksam.

Insgesamt richten sich die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen acht Beschuldigte. Die ursprünglich vom Schweizer Holocaust-Leugner Bernhard Schaub gegründete EA war in mehreren europäischen Ländern, vor allem aber im deutschsprachigen Raum aktiv. Die Wiener Anklagebehörde geht - beruhend auf Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT ) - davon aus, dass es den Verdächtigen darauf ankam, die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Österreich zu untergraben und die öffentliche Ruhe zu stören.

Telefon des Verdächtigen überwacht

Allein der vorläufige Abschlussbericht des BVT umfasst 14 Bände, wobei sich die Beweisergebnisse auf eine umfangreiche und länderübergreifende Überwachung des Telekommunikationsverkehrs und Observationen der Verdächtigen stützen. B. dürfte zumindest seit September 2012 als „Landesleiter“ der staatsfeindlichen Gruppierung fungiert und sich als solcher die Beseitigung der demokratischen Rechtsordnung an die Fahnen geheftet haben, indem er zunächst Mitstreiter rekrutierte und ein „Europa-Fest“ für Gleichgesinnte aus dem In- und Ausland ausrichtete.

Zweifel an Völkermord im „Dritten Reich“

Bei diesem Zusammentreffen der EA wurden nationalsozialistische und radikal ausländerfeindliche Thesen vertreten. Diese propagierte B. auch in einem im August 2014 erschienen Interview mit dem Magazin „Vice“, wo er sich für eine „Rückführung aller Außerkontinentalen“ aussprach.

Zitat: „Da müssen auch die Ehepartner und Kinder mit. Aber wir sind keine Unmenschen. Wir würden das geregelt machen und wir werden denen dort, wohin sie zurückzuführen sind, helfen, ihre Existenz aufzubauen. Und zwar mit dem Geld, das jetzt hier für die Umvolkung verwendet wird.“ Auch den Völkermord im „Dritten Reich“ zweifelte B. bei dieser Gelegenheit an („Judäa hat als erstes Deutschland den Krieg erklärt“).

Die EA unterhielt Verbindungen zu gewaltbereiten rechten Gruppierungen, etwa dem Verein Stahlsau eV im ostdeutschen Thüringen. Zum Aufbau einer bewaffneten „Europäischen Befreiungsarmee“ sollten theoretische und praktische Ausbildungslager in Ungarn stattfinden. Zwei Tage vor seiner Festnahme sprach sich Hans B. in einer E-Mail explizit für Gewalt gegen amtierende Politiker aus.

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