Prozess: Anwalt soll Testamente gefälscht haben

Mit zwei gefälschten Testamenten soll ein Rechtsanwalt versucht haben, mehrere Millionen Euro in seinen Besitz zu bringen. Der Prozess gegen den Anwalt, der sich nicht schuldig bekennt, ist auf 19. Juni vertagt worden.

Ein weiteres Gutachten soll klären, ob ein 2011 verstorbener Diplomat überhaupt noch in der Lage gewesen wäre, ein Testament zu unterfertigen. Denn der damals 88-Jährige soll zum Zeitpunkt, als er angeblich das Testament verfasste, hochgradig dement und aufgrund fortgeschrittener Arthritis zur Unterschriftleistung nicht mehr fähig gewesen sein. In dem inkriminierten Testaments-Entwurf wurden neben dessen Witwe die Ehefrau sowie die ehemalige Sekretärin und Ex-Geliebte des Anwalts mit je einem Drittel bedacht.

Die Witwe des Diplomaten hatte das Testament bekämpft, weil sie einen Entwurf kannte, der ihr 80 Prozent der insgesamt 1,7 Millionen gesichert hätte, während der Anwalt nur Möbelstücke und Orden bekommen hätte sollen. Die Zeugenbefragung der 68-Jährigen war wenig ergiebig, weil sie sich an vieles nicht mehr erinnern konnte. Auf die Frage nach dem Zustand ihres Mannes kurz vor dessen Ableben meinte sie, dieser sei „schon ganz fragil“ gewesen: „Es gab Zeiten, wo er richtig munter war, und es gab Zeiten, wo er total abgeschwächt war.“ Außerdem habe er „wenig geredet“.

Unterschriften laut Gutachten echt

„Ich hab’ subjektiv nicht an Betrug gedacht. Ich wollt’ nicht erbschleichen“, hatte der Jurist beim Verhandlungsauftakt Anfang Oktober erklärt. Im Laufe des Prozesses stellte ein Schriftsachverständiger fest, dass es sich bei den Unterschriften der beiden Erblasser auf den umstrittenen letztwilligen Verfügungen um keine Fälschungen handeln dürfte.

Zeuge gestand „Tatsachenwidriges“

Dann sagte allerdings unter Wahrheitspflicht ein Testamentszeuge aus, der auf Wunsch des Anwalts das rechtmäßige Zustandekommen eines der beiden Testamente beglaubigt hatte. Der Zeuge - ein mittlerweile pensionierter Bediensteter der Wiener MA 48 - gestand, er hätte fälschlicherweise Tatsachenwidriges bestätigt.

Der Anwalt legte dem Mann den angeblichen Letzten Willen eines vermögenden früheren Diplomaten vor, der im August 2011 im 88. Lebensjahr verstorben war. Allein das Wertpapierkonto des ehemaligen Botschafters in Athen belief sich auf 1,24 Millionen Euro. In dem Entwurf wurden neben der Witwe die Ehefrau sowie die ehemalige Sekretärin und Ex-Geliebte des Anwalts mit je einem Drittel bedacht.

Testament laut Anklage Fälschung

Der Testamentszeuge räumte nun ein, das Papier im Büro des Anwalts und nicht - wie er in einem zivilrechtlichen, von der Witwe angestrengten Verfahren angegeben hatte - im Beisein des Erblassers unterschrieben zu haben. Er habe „bei Gericht die Unwahrheit gesagt“, offenbarte der 57-Jährige. Er sei gar nicht in der Wohnung des Diplomaten gewesen. Der Anwalt hätte ihm 10.000 Euro versprochen, wenn er dabei bleibe, dass er das Testament in Anwesenheit des Erblassers unterfertigt hätte, gab der 57-Jährige zu Protokoll.

Der Angeklagte bestreitet das Geldversprechen entschieden. Er behauptet, der Müllabführer habe von ihm 10.000 Euro verlangt. Ansonsten werde er gegen ihn aussagen.

Angeklagter als Alleinerbe

In dem Prozess wird auch ein Letzter Wille beleuchtet, mit dem der Jurist versucht haben soll, sich ein Zinshaus in Hernals im Wert von rund zwei Millionen Euro unter den Nagel zu reißen. Als der Eigentümer - ein 58-jähriger Mann - im August 2013 tot in seiner Wohnung gefunden wurde, tauchte plötzlich ein Testament auf, in dem der Anwalt als Alleinerbe aufschien. Auch diesbezüglich hat die Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel, dass dabei alles mit rechten Dingen zuging.

Der beigezogene Schrift-Gutachter fand allerdings keine Hinweise, dass die Unterschriften beider Erblasser nachgemacht bzw. verfälscht wurden. Die vermeintliche Unterschrift des verstorbenen Diplomaten stamme „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ von diesem, und auch bei der Signatur des Haubesitzers „waren objektive Fälschungsmerkmale nicht festzustellen“, sagte der Sachverständige.