Sieben Jahre Haft für Messerstich

Ein Afghane ist am Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im vergangenen Mai einen Mann in Favoriten niedergestochen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Auseinandersetzung hatte in einer Garnitur der U1 ihren Ausgang genommen, als drei Afghanen in Richtung eines Mannes pöbelten, den sie aufgrund eines T-Shirts mit kyrillischen Schriftzeichen als Tschetschenen identifizierten. Dieser antwortete mit „Scheißafghanen“, der Hauptangeklagte mit dem Stinkefinger, wofür er einen Schlag kassierte.

Angeklagter vor Prozess um Mordversuch am Keplerplatz

ORF

Der Angeklagte sagte, er habe sich verteidigen wollen

Stichwunde im Oberbauch

Der eigenen Angaben nach 18, laut Gutachten aber mindestens 19 Jahre alte Afghane ließ sich darauf laut Anklage von einem Bekannten ein Messer bringen. Zunächst lief er einem Türken mit gezücktem Messer nach, der dem Tschetschenen zu Hilfe gekommen war. Er konnte von seinen Begleitern davon abgehalten werden, auf den Mann einzustechen. Dem Türken gelang schließlich die Flucht.

Stattdessen stach der 19-Jährige wenig später auf den Tschetschenen ein und fügte ih auf diese Weise eine vier Zentimeter breite und zehn Zentimeter tiefe Wunde im Oberbauch zufügte, die Dick- und Dünndarm perforierte - mehr dazu in Streiterei in U1: Lebensgefahr nach Messerstich.

Sieben Jahre Haft für Mordversuch

Ein Afghane ist am Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

„Niederstechen in Afghanistan erlaubt“

Für ungläubiges Kopfschütteln des Richtersenats sorgte jener Beschuldigte, der das Messer gebracht hatte. Dieser entschuldigte sich beim ersten Verhandlungstag, er hätte nicht gewusst, dass es in Österreich verboten wäre, jemanden niederzustechen. „Sie wollen mir jetzt nicht erzählen, dass das in Afghanistan erlaubt ist?“, meinte ein Richter. „Doch, in unserer Provinz ist das so.“

Er und zwei weitere 17-jährige Landsleute wurden als Beitragstäter verurteilt. Sie erhielten - je nach dem Grad ihrer Beteiligung - einen Schuldspruch ohne Strafe, ein Jahr bedingt und zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Sie hatten den Hauptangeklagten unterstützt, indem sie ihm die Waffe überbrachten bzw. weiterreichten und sich am Rande an der tätlichen Auseinandersetzung beteiligten. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.