AUA-KV: Gewerkschaft stellt Ultimatum

In den seit Anfang April wieder laufenden Kollektivvertragsverhandlungen für das fliegende Personal der Austrian Airlines (AUA) setzt die Gewerkschaft dem Unternehmen eine Frist - bis 30. April.

Wenn es bis Ende April keine Grundsatzeinigung gibt, werde man den dritten Verhandlungsanlauf für gescheitert erklären. Ob dann gestreikt wird, lassen die Gewerkschafter offen. „Bis Ende April haben wir weitere Verhandlungstermine und intensive Gespräche geplant. Am 30. April entscheiden wir, ob es eine Grundsatzeinigung über alle wichtigen Eckpunkte gibt und damit ein Abschluss möglich ist oder ob auch der dritte Verhandlungsanlauf gescheitert ist“, teilte Johannes Schwarcz von der Gewerkschaft vida mit.

Streikfreigabe vorhanden

Was danach geschieht, war vorerst nicht in Erfahrung zu bringen, die Gewerkschaftsvertreter waren nicht erreichbar. Eine Betriebsversammlung inklusive kurzzeitigem Warnstreik gab es schon, nachdem der Lohnkonflikt vor Beginn der Osterferien eskaliert war. Eine Streikfreigabe gibt es bereits seit längerem.

Bildergalerie von der vergangenen Betriebsversammlung Ende März:

Ernst werden könnte es am 15. Mai, dem 60. Geburtstag der AUA und damit einem symbolischen Tag. Schwarcz erinnerte am Mittwoch in einem schriftlichen Statement erneut an diesen Tag.

„Wir möchten gemeinsam mit der Chefetage des Unternehmens und allen Beschäftigten feiern. Mit einem guten und fairen Abschluss steht einer ausgelassenen Feier nichts im Weg.“ Betriebsratschef Kapitän Rainer Stratberger hatte Ende März gesagt, dass er auf einen Abschluss vor dem 15. Mai hofft.

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