Familie und Job unter einen Hut bringen

Privat und Beruf unter einen Hut - Persönliche Veränderungen und Auswirkungen auf den Job! Das ist das aktuelle Thema der „Radio-Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag geben AK-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Infos. 

Einen nicht unerheblichen Teil des Tages verbringen wir an unserer Arbeitsstelle und widmen uns unseren Arbeitspflichten. Trotzdem bleiben wir Mensch und haben ein Privatleben und oft auch private Verpflichtungen. Das kann die Betreuung von Kindern oder die Pflege kranker Angehöriger sein. Aber auch die Vorsorge um die eigene Gesundheit ist mit den Arbeitspflichten in Einklang zu bringen.

Karenz: Was sie wissen sollten

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit aufgrund der Geburt ihres Kindes in Karenz zu gehen. Während dieser Zeit ruht Ihre Arbeitsplicht, sie haben aber auch keinen Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, sondern erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ein Kinderbetreuungsgeld von der Sozialversicherung.

Sendungshinweis:

„Gut gelaunt durch den Tag“, 16.10.2014

Die Karenz ist maximal bis zum Ende des zweiten Lebensjahres des Kindes möglich und kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden (z.B. Mutter, Vater, Mutter). Eine gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater ist grundsätzlich nicht möglich, außer beim ersten Wechsel. Da können die Eltern einen Monat gleichzeitig zuhause verbringen.

Wann muss man die Karenz dem Arbeitgeber melden?

Die Karenzmeldung muss innerhalb von acht Wochen bzw. für Mütter im allenfalls längeren Mutterschutz nach der Geburt erfolgen. Bei Teilung der Karenz ist die Meldung rechtzeitig, wenn sie bis spätestens drei Monate vor Ende der Karenz des anderen Elternteils erfolgt.

Während der Schwangerschaft beziehungsweise in der Karenz besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Das bedeutet, der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nur beenden, wenn das Gericht zustimmt oder der Betrieb geschlossen wird.

Mutter mit Kind vor Laptop

colourbox.de

Nach Karenz wird oft Teilzeit gearbeitet

Die Elternteilzeit gibt Müttern und Vätern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und somit Teilzeit zu arbeiten oder aber auch die Lage ihrer früheren Arbeitszeit zu ändern. Die Elternteilzeit ist maximal bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes oder einem allfälligen späteren Schuleintritt möglich. Kündigungs- und Entlassungsschutz besteht allerdings nur bis zum 4. Lebensjahr + vier Wochen danach. Bis zum Ende einer längeren Elternzeit gibt es dann noch einen sogenannten Motivkündigungsschutz, was bedeutet, dass eine Anfechtung der Kündigung möglich ist.

Ein Rechtsanspruch auf die Elternteilzeit besteht, wenn man im Betrieb seit mindestens drei Jahren ununterbrochen beschäftigt ist (wobei die Karenz zu diesen drei Jahren dazuzählt) und im Betrieb mehr als zwanzig ArbeitnehmerInnen arbeiten. Ist dies nicht der Fall, kann die Elternteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Pflegekarenz bzw. -teilzeit

Seit 1. Jänner 2014 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit mit Zustimmung des Arbeitgebers, Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für einen befristeten Zeitraum zu vereinbaren, um Pflege zu organisieren oder selbst die Betreuung zu übernehmen.

Die Pflegekarenz bzw. -teilzeit kann für nahe Angehörige mit der Pflegegeldstufe 3 beantragt werden. Für Minderjährige oder demenziell Erkrankte reicht die Pflegestufe 1. Als nahe Angehörige gelten insbesondere Kinder, Ehe- bzw Lebenspartner und deren Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder.

Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit können Arbeitnehmer vereinbaren, die seit mindestens drei Monaten beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Die Dauer ist gesetzlich mit mindestens ein und maximal drei Monaten festgelegt. Die wöchentliche Normalarbeitszeit bei der Pflegeteilzeit muss mindestens zehn Stunden betragen.

Bei Pflegekarenz kann Pflegekarenzgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes (55% des täglichen Nettoeinkommens) zuzüglich allfälliger Kinderzuschläge vom AMS bezogen werden. Bei der Pflegeteilzeit erhält man das Pflegekarenzgeld anteilig.

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