Handy im Urlaub: Tipps gegen Kostenfallen

„Darauf sollten Sie beim SMSen, Surfen und Telefonieren im Ausland achten“ - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag geben AK-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen.

Mit dem Beginn der Sommerferien startet in Österreich auch wieder die Urlaubs- bzw. Reisezeit. Ohne Smartphones, Handys oder Tablets geht auch im Ausland fast nichts mehr. Hier müssen jedoch einige Dinge beachtet werden.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 25. Juni 2015

Worauf muss man achten?

Telefonieren, SMSen und Surfen ist ja in den EU-Urlaubsländern billiger geworden – denn es gibt Kostenobergrenzen durch die Roamingvorschriften der EU. Vorsicht ist aber in Nicht-EU-Urlaubsländern geboten, etwa in der Türkei. In einem Nicht-EU-Urlaubsort können also Telefonieren und Surfen teuer kommen. Konsumenten sollten auch bedenken, dass sie zahlen, wenn sie im Urlaub angerufen werden. Zur Kostenfalle kann das Abhören der Mobilbox werden. Das kann ziemlich ins Geld gehen. Daher ist es vor allem bei einem Urlaub außerhalb der EU am besten: Mobilbox ganz abschalten, wenn man in den Urlaub fährt. Am günstigsten kommen Urlauber jedenfalls mit einer SMS weg.

Beim Mobilfunkanbieter vorher informieren

Manche Anbieter stellen auch spezielle Roamingpakete zur Verfügung. Hierbei kauft man um einen Fixbetrag eine bestimmte Anzahl an Gesprächsminuten. Auch bei im Vertrag inkludierten Freiminuten soll man aufpassen, die gelten üblicherweise nicht wenn man im Ausland telefoniert. Und bei der Reisebuchung fragen, ob es im Hotel gratis WLAN gibt oder nicht.

Kostenkontrolle

Es gibt seit einigen Jahren eine Kostenkontrolle. Die Betreiber haben bei der Einreise automatisch über die Roamingpreise, zum Beispiel per SMS, zu benachrichtigen. Außerdem muss dem Konsumenten eine Kostenbegrenzungsfunktion für die Datennutzung angeboten werden. Sobald 80 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages ausgeschöpft sind, hat der Betreiber eine Info ans Handy zu senden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden darf die Kostenobergrenze von monatlich rund 60 Euro nicht überschritten werden.

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