Alle Infos zum Weihnachtsgeld

Das Thema bei „Ganz auf Ihrer Seite“ sind die Sonderzahlungen. Was grundsätzlich darunter verstanden wird, wo sie geregelt und wie sie auszubezahlen sind klären wir mit den Expertinnen der Arbeiterkammer Wien.

Unter dem rechtlichen Titel Sonderzahlungen verpackt, ist ein kollektivvertraglicher Anspruch sprich das sogenannte 13. und 14. Monatsgehalt. Besser bekannt ist es ArbeitnehmerInnen meist unter der Bezeichnung Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, wobei es auch von vielen als Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bezeichnet wird.

Weihnachtsremuneration für Geschenkkäufe

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Kein Anspruch laut Gesetz

Das Weihnachtsgeld ist ebenso wie das Urlaubsgeld nicht gesetzlich geregelt. Das wird fälschlicherweise aber oft angenommen. Tatsächlich leitet sich dieser Anspruch aus dem jeweiligen Kollektivvertrag ab. Die Kollektivverträge werden von den Gewerkschaften einerseits und den Arbeitgeber Interessenvertretungen auf der anderen Seite abgeschlossen. Das Weihnachtsgeld ist daher das Ergebnis langer, oft harter gewerkschaftlicher Arbeit.

Wenn man in einem Betrieb beschäftigt ist, in dem man keinem Kollektivvertrag unterliegt gibt es keinen automatischen Anspruch auf das Weihnachtsgeld, es sei denn, ich habe eine eigene Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber darüber getroffen, dass er mir mein Gehalt 14 Mal pro Jahr bezahlt.

Auszahlung laut Kollektivvertrag

Die Fälligkeit des Weihnachtsgeldes, richtet sich nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag richtet. Die Fälligkeitstermine sind sehr unterschiedlich. So muss das Weihnachtsgeld für die Angestellten im Handel bis spätestens 1.Dezember bezahlt werden, für Arbeitnehmer im Gastgewerbe ist das Weihnachtsgeld mit der November-Auszahlung, spätestens aber am 15.Dezember fällig.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 30.11.2017

Auch die Höhe des Weihnachtsgeldes richtet sich mach den jeweiligen kollektivvertaglichen Bestimmungen. Bei den Angestellten sehen die meisten Kollektivverträge vor, dass die sogenannte Weihnachtsremuneration in der Höhe eines Monatsgehalts bezahlt werden muss. Normalerweise steht nur das Grundgehalt zu, Überstunden und Provisionen bleiben in der Regel außer Betracht. Vertraglich kann aber natürlich Günstigeres vereinbart werden.

Weihnachtsgeld bei ArbeiterInnen

Bei ArbeiterInnen gibt es viele unterschiedliche Regelungen. Auch hier kommt es sehr häufig vor, dass ein Monatslohn zusteht. Manche Kollektivverträge sehen aber nur drei Wochenlöhne vor, manche aber auch einen höheren Anspruch zum Beispiel 5 Wochenlöhne, vor allem nach längerer Betriebszugehörigkeit.

Der Anspruch auf Sonderzahlungen und somit auch auf das Weihnachtsgeld steht in der Regel pro Kalenderjahr zu. Tritt man während des Jahres in die Firma ein, dann bekommt man nicht das volle Weihnachtsgeld, sondern bloß den anteilsmäßigen Betrag. Hat man zum Beispiel im Juli 2017 in der Firma begonnen, dann beträgt das Weihnachtgeld nur rund die Hälfte des vollen Anspruches, weil man 2017 ja nur sechs Monate beschäftigt war.

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