Neue Regeln für Prostitutionslokale

Das neue Prostitutionsgesetz regelt mit 1. November nicht nur jene Zonen, in denen Straßenprostitution künftig erlaubt ist. Auch die Bedingungen für so genannte Anbahnungslokale sind in dem Gesetz festgeschrieben.

„Die Verlogenheit hat ein Ende“, sagte Wilhelm Turecek, Spartenobmann für Gastronomie in Wien. Er begrüßt vor allem die neu geschaffene Anmeldemöglichkeit für Prostitutionslokale. Rund 900 Wiener Lokale sind bei der Wirtschaftskammer in der Betriebsart Bar zusammengefasst. Etwa ein Drittel sind so genannte Anbahnungslokale, schätzt Turecek. Für die nächsten Wochen wird nun ein Anmeldungsboom für diese Lokale erwartet.

Denn dass dort Sex angebahnt oder ausgeführt wird, wissen laut Turecek zwar alle Beteiligten, eine gesetzliche Verankerung dafür habe es aber bisher nicht gegeben. Jetzt aber „haben wir vom Gesetzgeber die Möglichkeit, Anbahnungslokale offiziell zu führen“, so Turecek.

Neuerungen für Prostitutionslokale

Wer ein Prostitutionslokal eröffnen will, braucht künftig einen Bescheid der Polizei. Dafür müssen potenzielle Betreiber einen Strafregisterauszug und die Bestätigung eines Ziviltechnikers vorlegen, dass das Lokal der Bauordnung und dem Wiener Prostitutionsgesetz entspricht.

Die Behörde unterzieht Betreiber oder Betreiberinnen einer Zuverlässigkeitsprüfung. Ungetilgte Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr oder schwerwiegende Verstöße gegen gewerberechtliche, sozialversicherungsrechtliche oder prostitutionsrechtliche Rechtsvorschriften sind beispielsweise hinderlich. Das Prostitutionslokal darf erst in Betrieb genommen werden, wenn ein positiver Bescheid der Polizei vorliegt.

Diese neue Regelung gilt für alle neuen Prostitutionslokale. Bereits bestehende Lokale müssen der Meldepflicht binnen eines Jahres nachkommen. Wer ein Lokal ohne Genehmigung in Betrieb nimmt, riskiert eine Strafe von bis zu 7.000 Euro. Neu ist, dass die Behörde gesetzeswidrige Bordelle an Ort und Stelle schließen kann. Ein Betreiberwechsel kann eine Schließung künftig nicht mehr verhindern.

Auszüge aus Prostitutionsgesetz

Die Definition von Prostitutionslokalen ist im Paragraphen 6 des Prostitutionsgesetzes 2011 geregelt. Darin heißt es unter anderem, dass sie so ausgestaltet sein müssen, „dass der Schutz von Jugendlichen gewahrt bleibt und Anrainerinnen und Anrainer keinen unzumutbaren Belästigungen ausgesetzt sind. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der Kennzeichnung als Prostitutionslokal sowie jener Bereiche des Gebäudes, die für Anrainerinnen und Anrainer einsehbar sind.“

Wer künftig ein Prostitutionslokal betreiben möchte, unterliegt Meldepflichten, die im Paragraphen 7 des Gesetzes festgeschrieben sind. Er muss nicht nur einen maximal drei Monate alten Strafregisterauszug vorlegen, sondern auch „Pläne und Beschreibungen des Prostitutionslokals, die mit einer im Rahmen ihrer bzw. seiner Befugnis ausgestellten Bestätigung einer Ziviltechnikerin oder eines Ziviltechnikers über die bewilligungsgemäße und der Bauordnung für Wien entsprechende Bauausführung versehen sind, aus denen hervorgeht, dass das Prostitutionslokal den Anforderungen dieses Gesetzes und der Verordnung gemäß § 6 Abs. 3 entspricht...“.

„Versuch, verschiedene Interessen zu vereinigen“

„Dieses Gesetz ist ein erster Schritt und der Versuch, die divergenten Interessen von Anrainern, Sexarbeitern, Polizei und Bordellbetreibern unter einen legistischen Hut zu bringen“, unterstrich die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ). Längerfristiges Ziel bleibe die Verlagerung der Straßenprostitution in den sicheren Indoor-Bereich. „Indoor arbeiten, heißt sicher arbeiten“, so Frauenberger.

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Informationen zu den Neuerungen im Gesetz sind auf der Webseite der Stadt Wien zu finden. Zusätzlich werden dort ab 1. November Übersichtspläne veröffentlicht, auf denen klar ersichtlich ist, wo die Anbahnung von Prostitution erlaubt ist. Die Informationsfolder werden zudem über Vereine, Ämter und Polizei verteilt.

Außerdem wird am 1. November die Beschwerde-Hotline des Projekts SOPHIE-mobil wieder ihren Betrieb aufnehmen. SOPHIE-mobil steht im Auftrag der Stadt für alle Fragen rund um das Thema Prostitution zur Verfügung. Die Hotline (0676 / 88 666 222) ist von Montag bis Donnerstag von 10.00 bis 17.00 Uhr besetzt. An zwei Tagen pro Woche ist SOPHIE-mobil außerdem zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten, für die Anrainer erkennbar an großen, orangen Taschen, in Wien unterwegs.

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