Prostitution: Erste Festnahmen

Seit 1. November gilt in Wien ein neues Prostitutionsgesetz. Dieses verbietet - bis auf wenige Ausnahmen - Prostitution im Wohngebiet. Am ersten Tag kam es am Abend bereits zu ersten Anzeigen und sogar zu Festnahmen.

Es gab bereits fünf Festnahmen von Frauen sowie 40 Anzeigen, sagte Polizeisprecher Mario Hejl am Mittwoch. Außerdem seien bereits einige Freier mit Organmandaten belangt worden.

Die Amtshandlungen wurden vorrangig in Wohngebieten durchgeführt, die bisher als Problemzonen in Sachen Straßenprostitution gegolten haben. So war die Polizei etwa im 15. Bezirk im Bereich der Felberstraße oder der Äußeren Mariahilfer Straße aktiv.

Die vorübergehend festgenommenen Frauen hätten in den nunmehrigen Verbotszonen ihre Dienste angeboten. Sie seien zuerst darauf hingewiesen worden, dass dies hier nicht mehr erlaubt sei, aber eine Stunde später erneut dort gestanden, so Hejl.

Weitere Schwerpunktkontrollen angekündigt

Ursprünglich wollte die Exekutive die Prostituierten zu Beginn bloß abmahnen. Dass es bereits am ersten Tag zu Strafen und Festnahmen kam, überraschte selbst die Vertreter der Bürgerinitiative, die jahrelang gegen den Straßenstrich gekämpft haben.

TV-Hinweis

Wien heute hat einen Lokalaugenschein gemacht. Den Beitrag sehen Sie am Mittwoch um 19.00 Uhr in ORF2 und danach on Demand.

Ob die Regelung auch bewirkt hat, dass generell weniger Prostituierte auf der Straße stehen, könne man - nicht zuletzt aufgrund des Feiertags - noch nicht sagen, hieß es bei der Polizei. Dass betroffene Frauen noch nicht ausreichend informiert wurden, glaube man nicht. Schließlich würden auch Betreuungseinrichtungen die Sex-Arbeiterinnen seit einiger Zeit über die gesetzlichen Neuerungen aufklären.

Wird eine Sexarbeiterin im Wohngebiet bei der Geschäftsanbahnung erwischt, muss sie 100 Euro zahlen. Werde nicht gleich gezahlt, mache die Anzeige bis zu 700 Euro aus, erläuterte ein Polizeioffizier. Steht die Frau nach einer Stunde noch immer an ihrem Platz, wird sie festgenommen. In den nächsten Tagen soll es weitere Schwerpunktkontrollen der Polizei geben.

Auch Freier strafbar

Die Polizei kann durch das neue Gesetz auch Freier verstärkt ins Visier nehmen. Wer in Wohngebieten, also außerhalb der Ausnahmezonen, ein Geschäft mit einer Prostituierten anbahnt, dem droht eine Strafe von 500 Euro. Die ersten Organmandate seien bereits ausgestellt worden, informierte der Polizeisprecher.

Die Ausnahmegebiete liegen etwa im Auhof und im Prater. Für die drei weiteren Gebiete sind noch Verordnungsverfahren ausständig, bei denen auch die Bezirke miteinbezogen werden - mehr dazu in wien.ORF.at.

Das neue Gesetz bringt auch eine neue Regelung der Melde- und Genehmigunspflicht für Bordelle und Laufhäuser. Hier ist auch das Magistrat eingebunden. Für bestehende Bordelle ist eine Übergangsregelung bis Ende 2012 vorgesehen. Bis dahin muss die Bewilligung vorliegen. Ist das nicht der Fall oder sperren neuen Lokale ohne Genehmigung auf, droht eine Strafe von bis zu 7.000 Euro.

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