Rettungsgasse ab 1. Jänner Pflicht

Um Einsatzfahrzeugen den Weg zu Unfallstellen freizumachen, müssen ab 1. Jänner 2012 Rettungsgassen auf Autobahnen und Schnellstraßen gebildet werden. Die ASFINAG startet deshalb im Dezember eine Kampagne.

Ab 1. Dezember sollen im Fernsehen bis zu 600 Film-Spots laufen, Hörfunkbeiträge werden im Radio gesendet und 2,5 Millionen Informationsfolder an Autofahrer verteilt. An den Autobahnen und Schnellstraßen wird mit Plakaten und auf Überkopfwegweisern - sofern es die Verkehrssituation zulässt - auf das neue Gesetz hingewiesen, auch die Raststationen werden miteinbezogen.

Drei Millionen Euro wird die Kampagne kosten, sagte Asfinag-Vorstandsdirektor Klaus Schierhackl. Im Frühjahr soll eine zweite intensive Informationsoffensive starten, um auch ausländische Autofahrer zu informieren.

In weniger als zwei Monaten gilt auch in Österreich die Regel der Rettungsgasse. Das bedeutet: Autofahrer müssen bei einem Unfall auf der Autobahn oder Schnellstraße so nach links und rechts ausweichen, dass Rettungsfahrzeuge freie Fahrt zur Unfallstelle haben.

Feuerwehrauto hat in der Mitte der Autobahn freie Fahrt, links und rechts stehen die Autoschlangen.

dpa/Matthias Schrader

So soll es funktionieren

In der Theorie sieht die Bildung einer Rettungsgasse so aus: Alle Fahrzeuge auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Jene auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei darf der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Wer auf der linken Spur unterwegs ist, muss noch weiter nach links, alle anderen müssen nach rechts ausweichen.

Grafik Rettungsgasse

APA/Martin Hirsch

Strafen bis 2.180 Euro

Funktionieren soll das auch auf derzeit beengten Autobahnstücken wie etwa auf der Südosttangente (A23). Die Bauarbeiten dort dauern auch nächstes Jahr noch an.

Andere Länder mit Rettungsgassen

Rettungsgassen durch Ausweichen nach rechts und links gibt es bereits in Deutschland, der Schweiz, in Tschechien und Slowenien.

Die Rettungsorganisationen hoffen, dass sich die Pkw- und Lkw-Lenker schon mit Start der Kampagne, die neue Regel zu Herzen nehmen. Erfahrungsberichte aus Deutschland zeigen, dass Helfer bis zu vier Minuten schneller am Unfallort sein können, wenn gezielt Rettungsgassen gebildet werden.

Dabei helfen könnte auch der angedrohte Strafrahmen bei Behinderung: Geplant sind Geldbußen zwischen 72 und 2.180 Euro. Die Kampagne startet Mitte bis Ende November und wird bis einschließlich Jänner fortgeführt. Die Informationsoffensive kostet drei Millionen Euro.

Langjährige Forderung von Einsatzkräften

Wie dringend notwendig die Einführung der Rettungsgasse ist, verdeutlichte Asfinag-Vorstandsdirektor Alois Schedl am Beispiel eines Unfalles auf der Südosttangente (A23) am vergangenen Donnerstag. Die Feuerwehr musste aufgrund der verstellten Fahrbahn eine andere Zufahrt wählen und hatte dadurch zehn Minuten Zeit verloren. Der Notarzthubschrauber war vor der Feuerwehr an der Unfallstelle, der eingeklemmte Schwerverletzte wurde noch im zerstörten Fahrzeug von den Rettungskräften versorgt.

Mit der Einführung der Rettungsgasse wird eine langjährige Forderung von Einsatzkräften umgesetzt. Positive Reaktionen darauf kamen etwa vom Österreichischen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Bundesfeuerwehrverband und den Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC.

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