Mordprozess: Lebenslange Haft

Nach dem Mord an einer Krankenschwester in der Tiefgarage des Hanusch-Spitals ist der 52-jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger meldete Berufung an.

Infolge der „unglaublichen Brutalität“ komme nur die Höchststrafe infrage, argumentierte der Vorsitzende des Schwurgerichts. Der Angeklagte habe ohne erkennbares Motiv „eine völlig unbeteiligte Person binnen zwei Minuten aus dem Leben gerissen“. Darüber hinaus habe er vor der Bluttat die Wohnung seines Sohnes angezündet und sich nach den tödlichen Schüssen in die Steiermark begeben, um auch noch das Haus seiner Ex-Frau in Brand zu stecken.

„Sie haben in 24 Stunden eine Spur der Verwüstung gezogen“, bemerkte der Vorsitzende. Zudem wurde der krebskranke, von seiner Krankheit sichtlich gezeichnete Täter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Sachverständiger: Keine psychische Erkrankung

„Ich werde das schon alles gemacht haben. Aber das bin nicht ich! Mir ist schon klar, das ist passiert. Ich muss gestört gewesen sein. Ich bin zwar ungeduldig, aufbrausend, aber nie gewalttätig“, hatte der Angeklagte beim Verhandlungsauftakt im vergangenen August gesagt.

Eine psychische Erkrankung, die eine Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt begründet hätte, lag beim Angeklagten zum Tatzeitpunkt allerdings nicht vor, stellte am Donnerstag der psychiatrische Sachverständige Heinz Pfolz klar. Der 52-Jährige leidet aber an einer schweren Krebserkrankung. Pfolz schloss in diesem Zusammenhang allerdings aus, dass es infolge des Tumors und der Metastasen zu gravierenden psychischen Veränderungen gekommen sein könnte.

Dafür ortete der Sachverständige eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und histrionischen Zügen. Diese habe - was die inkriminierte Bluttat betrifft - die Handlungsabläufe zwar nicht beeinträchtigt. Doch sei die Störung derart stark ausgeprägt, dass im Falle eines Schuldspruchs zusätzlich die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher geboten erscheine.
Eine ausdrückliche Empfehlung in diese Richtung gab Pfolz aber nicht ab.

Krankenschwester wehrte sich gegen Diebstahl

Der Angeklagte hatte laut Staatsanwaltschaft den Pkw der 49-Jährigen rauben wollen. Die Weinviertlerin wollte ihren Wagen unmittelbar vor Antritt eines dreiwöchigen Tauchurlaubs in der Garage abstellen. Die von ihren Kollegen als resolut beschriebene Krankenschwester weigerte sich jedoch, dem Unbekannten die Autoschlüssel zu übergeben. Selbst als dieser eine Pistole zückte und repetierte, gab sie nicht klein bei, sondern schrie lautstark um Hilfe.

Der Angreifer versetzte ihr daraufhin einen angesetzten Bauchschuss. Dass das im Zuge eines Gerangels passiert war, wie der Angeklagte in seiner Einvernahme erklärt hatte, schloss der Schusssachverständige Ingo Wieser nun eher aus. Dazu hätte die Frau seitlich auf die Glock 26 greifen müssen, erklärte der Experte. Diese Frage wäre laut Wieser wissenschaftlich eindeutig zu klären gewesen, hätte man die Haut bzw. die Kleidung der Toten auf Schmauchspuren untersucht. Das war im Zuge der Ermittlungen aber unterlassen worden.

Opfer hatte keine Überlebenschance

Das Opfer war nach dem ersten Schuss schreiend davongelaufen und hatte versucht, das Freie zu erreichen. Der Angeklagte habe sie „reflexartig“ verfolgt, wie er nach seiner Festnahme der Polizei gegenüber angegeben hatte. Weil er seinen Worten zufolge „wollte, dass das Schreien aufhört“, schoss er aus einer Entfernung von eineinhalb bis zwei Metern der Frau in den Kopf. Die 49-Jährige hatte keine Überlebenschance.