„Infobedarf“ bei Rettungsgasse

Die Autofahrer haben laut ASFINAG das Prinzip der neu eingeführten Rettungsgasse bereits angenommen. Vor allem bei dreispurigen Autobahnen ortet die ASFINAG aber noch „Informationsbedarf“.

In etlichen Fällen habe die Rettungsgasse bereits gut funktioniert - so etwa auf der Mühlkreisautobahn (A7), der Tauernautobahn (A10) oder der Inntalautobahn (A12). In einigen Fällen klappte die Rettungsgasse aber noch nicht. Gleich am 2. Jänner gab es in Vorarlberg die Feuertaufe. Durch den Rückreiseverkehr aus den Skigebieten gab es vor dem Pfändertunnel kilometerlangen Rückstau. Die Rettungsgasse bildeten allerdings die wenigsten - mehr dazu in Stau auf Autobahn: Rettungsgasse klappte noch nicht.

Auch auf der Westautobahn (A1) gab es noch Probleme, wie die ASFINAG mitteilte. Während ein Teil der Lenker wie vorgeschrieben eine Rettungsgasse bildeten, preschten die „Unwissenden“ einfach in der Mitte durch. „Wir werden daher, so wie geplant, unsere Informationsoffensive auch in den nächsten Wochen fortsetzen“, sagten die ASFINAG-Vorstände Alois Schedl und Klaus Schierhackl. „Vor allem die Bildung der Rettungsgasse bei drei oder mehr Spuren müssen wir noch besser erklären.“

Grafik Rettungsgasse

APA/Martin Hirsch

Experten erwarten längere Eingewöhnungsphase

„Neue Regelungen brauchen immer Zeit“, erklärte Andreas Achrainer vom ÖAMTC. „Ich habe kürzlich mit einem Kollegen vom ADAC gesprochen, der meinte, in Deutschland habe es bei der Einführung ganz ähnliche Startschwierigkeiten gegeben.“ Achrainer appellierte diesbezüglich aber auch an die Lenker: „Es ist wie überall anders im Straßenverkehr - mitdenken ist das Um und Auf.“

Andere Länder mit Rettungsgasse

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Rettungsgasse in Deutschland und Tschechien, in Slowenien und der Schweiz wird sie empfohlen.

Selbiges meint auch Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV): „Es wird noch ein bisserl dauern, Menschen sind keine Maschinen. Aber ich denke, bis zum Sommer wird sich alles eingespielt haben. Man muss den Autofahrern die Chance geben sich an die Rettungsgasse zu gewöhnen.“ Dies gelte im besonderen für Verkehrsteilnehmer, die aus jenen Nachbarländern kommen, in der es diese Regelung nicht gibt bzw. die von der Neueinführung in Österreich noch nichts mitbekommen haben.

Von Strafen halten weder Achrainer noch Thann etwas - zumindest derzeit: „Jetzt geht es vorerst einmal ums Üben. Fehler müssen im Moment noch begangen werden dürfen“, so Thann im APA-Gespräch. „Es gibt einen klaren Erlass des Innenministeriums, an den sich die Autobahnpolizisten halten müssen“, ergänzte Achrainer, der sich aber ein Vorgehen „mit Augenmaß“ wünschen würde. Kein Auge zugedrückt dürfe allerdings bei Missbrauch werden. Thann: „Doch das ist derzeit noch sehr schwer zu beurteilen.“

Polizei: Im Moment noch „Aufklärung“

Zu Früh für eine Bilanz ist es aus der Sicht der Verkehrspolizei. „Es mag da und dort Behinderungen gegeben haben, aber für eine klare Beurteilung der Situation ist der Zeitraum seit dem Inkrafttreten einfach noch zu kurz“, berichtete Ferdinand Zuser von der NÖ Landesverkehrsabteilung.

Zum Thema Strafen sagte Zuser zur APA: „Die Bestimmung ist - emotionslos betrachtet - in Kraft. Eine Anordnung, nicht zu strafen, gibt es nicht.“ Dennoch werde im Moment „mit Aufklärung“ vorgegangen, man müsse die Fälle aber einzeln bewerten. Der „Ernstfall“, also Rettungsgasse plus Einsatzfahrzeuge, sei jedoch noch nicht eingetreten, so Zuser.

Fahrspur muss für Einsatzkräfte frei gemacht werden

Seit 1. Jänner 2012 ist die Bildung einer Rettungsgasse auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich Pflicht. Bei stockendem Verkehr muss vorausschauend eine Fahrspur für Einsatzkräfte frei gemacht werden.

Bei zweispurigen Fahrbahnen müssen die Lenker nach rechts oder links ausweichen und in der Mitte einen Fahrstreifen frei machen. Bei mehrspurigen Straßenabschnitten gilt, zwischen dem ganz linken und den danebenliegenden rechten Fahrstreifen Platz zu machen. Der Pannenstreifen darf dabei benützt werden. Eine Missachtung der Vorschrift wird mit bis zu 2.180 Euro geahndet.

Noch Ende November war ASFINAG-Vorstand Schedl überzeugt, dass „die Rettungsgasse schnell gebildet und rasch erklärt“ ist. Zur Erklärung startete eine drei Millionen Euro teure Informationskampagne mit TV-Spots und Hörfunk-Beiträgen.

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