Babyabnahme wegen Kaiserschnitts

Das Kind der des Doppelmords verdächtigen Estibaliz C. wurde ihr aus medizinischen Gründen unmittelbar nach der Geburt abgenommen. Das teilte der Krankenanstaltenverbund (KAV) mit. C. kehrte indessen am Freitag ins Gefängnis zurück.

Wie die Kommunikationschefin des Wiener KAV, Andrea Danmayr, am Freitag sagte, ist es üblich, Neugeborene nach einer Kaiserschnittgeburt umgehend auf einer dafür eingerichteten Abteilung eingehend zu untersuchen und durchzuchecken. Da das Preyer’sche Kinderspital organisationsmäßig mit dem KFJ eine Einheit bildet - das Sozialmedizinische Zentrum Süd -, wurde der Sohn von C. dorthin verlegt. „So konnte für das Kind die beste medizinische Versorgung gewährleistet werden“, so Danmayr weiter.

Verdächtige im Kellerleichen-Fall

APA/Jäger

Die Mordverdächtige kehrt noch am Freitag ins Gefängnis zurück

Wie die KAV-Sprecherin weiter sagte, wird grundsätzlich die Art und Weise einer Entbindung im Vorfeld mit der Patientin besprochen und stets auf die von ihr gewählte Weise durchgeführt. Daran habe man sich auch bei C. gehalten.

Das Jugendamt beschloss, das Kind in die Obhut des Vaters zu übergeben. Diese Entscheidung liege vor allem im Interesse des Kindes, „da beim Vater und seiner Familie stabile Verhältnisse gegeben und langfristige Bezugspersonen gewährleistet sind“, so Herta Staffa, die Sprecherin des Jugendamts (MA 11) - mehr dazu in - Mordverdächtige: Wirbel um Kind.

Anwalt spricht von „Traumatisierung“

Werner Tomanek, einer der beiden Verteidiger der Eissalon-Besitzerin, hält seine Mandantin dessen ungeachtet für „traumatisiert. Und sicher ist auch das Kind traumatisiert“, wie er gegenüber der APA sagte. Die Frau habe sich vor dem Kaiserschnitt keine Vollnarkose, sondern nur einen Kreuzstich geben lassen, um bei Bewusstsein zu bleiben und die Geburt des Kindes mitverfolgen zu können. Statt es danach in den Armen halten zu können, habe man es ihr sofort weggenommen.

Weisung der Justiz

Fest steht inzwischen, dass es eine eindeutige Weisung der Justiz gab, das Neugeborene nicht in der Obhut der Mutter zu belassen, da - so die Mitteilung - „die Sicherheit des Kindes in der Obhut der Mutter nicht gewährleistet werden kann“. Da sich Estibaliz C. auch im Spital formal in U-Haft befindet, hätte sich das KFJ in jedem Fall daran zu halten gehabt.

Die MA 11 hatte der APA bereits am Mittwoch versichert, man habe sich mit C. und ihrem Freund und Kindsvater Roland R. lange vor dem Geburtstermin darauf geeinigt, dass das Kind beim Vater aufwachsen soll. Damit soll der Behörde zufolge sichergestellt werden, dass C. das Kind nicht auf Dauer in die Strafanstalt mitnimmt. „Wir haben nie gesagt, dass sie das Baby nicht im Arm halten darf“, so Staffa, die auch dementierte, dass die MA 11 sich für eine Trennung unmittelbar nach der Geburt ausgesprochen habe.

Der Behörde sei es darum gegangen, dass der Vater die Obsorge erhält, aus ihrer Sicht hätte nichts dagegen gesprochen, dass C. das Kind einige Tage lang stille. Künftige Treffen zwischen Mutter und Kind sind von der Staatsanwaltschaft zu bewilligen - und zwar, wie deren Sprecherin Michaela Schnell sagte, im Rahmen der Besuchsbewilligung für den Vater. Entschieden werde darüber, sobald ein solches Begehren vorliegt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht bewilligt wird. Aber ich will der zuständigen Kollegin nicht vorgreifen“, sagte Schnell zur APA.

Verdächtige wieder im Gefängnis

C. „ist seit 14.45 Uhr wieder in der Justizanstalt“, bestätigte der interimistische Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl, am Freitag. Die 32-Jährige befindet sich dort wegen Doppelmordverdachts in U-Haft. Aus medizinischer Sicht war es nicht mehr notwendig, sie länger im Kaiser-Franz-Josef-Spital zu betreuen.

Die 32-Jährige wird vorerst allerdings nicht jene Zelle beziehen, in der sie sich seit vergangenem Juni befunden hat, weil sie ihren Ex-Mann und später ihren Ex-Liebhaber getötet, zerstückelt und die Leichenteile im Keller ihres Eissalons Schleckeria in Meidling einbetoniert haben soll. Sie ist zunächst auf der Krankenabteilung für Frauen untergebracht, sagte Prechtl. Die geplante und mittlerweile genehmigte Hochzeit mit ihrem Lebensgefährten dürfte sich verzögern, da dafür noch Dokumente aus Spanien benötigt werden.

Link: