Häftling musste sich vor Altar ausziehen
Es war ein genehmigter Ausgang, von dem der tiefgläubige, praktizierende Katholik am 16. Juli des Vorjahres in die Außenstelle Wilhelmshöhe in Pressbaum zurückkehrte. Routinemäßig vorgesehen ist bei der Rückkehr eine Leibesvisitation. Ein Beamter der Justizwache führte den Mann dazu in die im ersten Stock gelegene Kapelle und forderte ihn auf, sich auszuziehen und die Kleider auf dem Altar abzulegen. Danach unterzog ihn der Beamte unmittelbar neben dem Altar einer peniblen Leibesvisitation.
„Ich habe Angst gehabt“, so der Häftling. Daher habe er gehorcht. Es sei „besonders schlimm“ gewesen, ausgerechnet in jenem Raum, in dem er üblicherweise gebetet und Andacht gehalten habe, seine Körperöffnungen inspizieren lassen zu müssen. „Das hat mich in meinen religiösen Gefühlen zutiefst verletzt“, erklärte der 55-Jährige.
Beamten schriftlich verwarnt
„Es ist Tatsache, dass das passiert ist“, bestätigte der interimistische Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl, den Vorfall. Weshalb die Leibesvisitation in der Kapelle und nicht in einem Dienstzimmer stattgefunden hat, sei nicht nachvollziehbar und nicht verständlich. Es hätte auch andere Räumlichkeiten gegeben. „Das Geschehene ist nicht zu beschönigen, auch wenn sich meinen Informationen zufolge das Allerheiligste zu diesem Zeitpunkt nicht im Raum befunden hat“, so Prechtl.
Der Beamte sei disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Es habe eine schriftliche Verwarnung gegeben. Ein zweiter Beamter, der bei einer Visitation immer zwingend anwesend sein muss, habe eingreifen und das Vorgehen seines Kollegen unterbinden wollen, habe sich aber nicht durchgesetzt.
Kein weiteres Verfahren
Der Fall wanderte zur Staatsanwaltschaft St. Pölten, die das Strafverfahren wegen Nötigung einstellte. „Es konnte kein gerichtlicher Tatbestand festgestellt werden“, so Behördensprecherin Michaela Obenaus. Offenbar ließ sich bei den Ermittlungen nicht beweisen, dass er den tiefgläubigen Häftling mit Gewalt oder gefährlicher Drohung zur Duldung der Visitation unmittelbar neben dem Altar gebracht hatte.
Der Häftling wurde mittlerweile verlegt, ist derzeit Freigänger und wird voraussichtlich in wenigen Monaten endgültig entlassen werden.
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Publiziert am 27.01.2012

