Wien will Geld aus Umwidmungen
Der Vorstoß kommt von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ), wie ein Sprecher des Büros gegenüber Radio Wien bestätigte. Geht es nach Ludwig soll die neue Abgabe noch dieses Jahr eingeführt werden. Ein Großteil davon soll für den geförderten Wohnbau zweckgewidmet werden, so die Idee.
Für Ludwig „Gebot der Fairness“
Die neue Abgabe ist allerdings partei- wie koalitionsintern noch nicht akkordiert. Ludwig bezeichnete gegenüber der Austria Presse Agentur die angedachte Maßnahme als „Gebot der Fairness und Gerechtigkeit“. Schließlich würden Grundstückseigentümer derzeit durch die von der Gemeinde beschlossenen Flächenwidmungen und die damit verbundenen Wertsteigerungen in hohem Ausmaß profitieren, ohne selbst einen Beitrag geleistet zu haben.
Gleichzeitig übernehme ausschließlich die öffentliche Hand die Kosten für die notwendige Infrastruktur etwa im Verkehrs- oder Sozialbereich, so das Argument des Wohnbaustadtrats.
Geld soll in Wohnbau fließen
Laut Stadtrat Ludwig belaufen sich die Widmungsgewinne in Wien auf durchschnittlich 80 Mio. Euro im Jahr. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent ergebe das 20 Mio. Euro an Einnahmen für die Gemeinde. Zieht man noch sechs Prozent Verwaltungskosten ab, bleiben laut Papier immer noch 18 Mio. Euro übrig. Diese sollen für den Bereich Stadtentwicklung und vor allem den öffentlichen Wohnbau zweckgebunden werden. Damit habe man vermehrt Ressourcen, damit Wohnen in Wien leistbar bleibe - mehr dazu in Förderung für 6.500 neue Wohnungen.
Sollte die Umwidmungsabgabe auf Bundesebene kommen, spricht sich der Wohnbaustadtrat im übrigen dafür aus, dass der größere Anteil den Ländern zugutekommen soll. Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) hatte zuletzt einen Schlüssel vorgeschlagen, wonach der Bund zwei Drittel einbehalten, das restliche Drittel an die Länder fließen würde.
Gutachter sollen Wert bestimmen
Konkret würde die neue Abgabe folgendes bedeuten: Grundstücksbesitzer müssten eine 25-prozentige Steuer auf jenen Mehrwert, den sie durch eine Umwidmung erzielen, an das Land abzuführen. Für die Berechnungsgrundlage sollen Gutachter den Wert des Areals vor und nach der Umwidmung erheben.
Die Steuer wird prinzipiell zum Umwidmungszeitpunkt fällig. Allerdings ist vorgesehen, dass sie auch gestundet werden kann. So soll sie etwa erst fällig werden, wenn der Grundstückseigentümer bzw. der Bauberechtigte konkret von der Umwidmung profitiert - also etwa die Fläche verkaufen oder dort ein Bauprojekt realisieren möchte. Dadurch werde verhindert, dass Eigentümer, die gar nichts für entsprechende Aufwertungen ihres Areals können, plötzlich mit hohen Summen konfrontiert würden, hieß es.
Grundstücksspekulationen sollen insofern bekämpft werden, als es künftig auch vermehrt befristete Umwidmungen geben könnte. Soll heißen: Werden bestimmte Projekte innerhalb eines gewissen Zeitrahmens nicht realisiert, wird die Umwidmung rückgängig gemacht, wodurch auch der eventuelle Mehrwert verfällt.
Auch Erbschaftssteuer steht zur Diskussion
In Sachen Sparpaket und der Debatte über neue Steuern könnte Bürgermeister Häupl auch mit der Wiedereinführung der Erbschaftssteuer leben. „Ich werde das akzeptieren, wenn sie kommt“, sagte er Anfang Jänner im Zuge der Spardebatte - mehr dazu in Häupl „akzeptiert“ Erbschaftssteuer.
Publiziert am 29.01.2012

